WULFF: Weitere Änderungen der Kommunalverfassung sind dringend notwendig
Zum heute im Landtag in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, David Wulff, MdL:
Zum heute im Landtag in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, David Wulff, MdL:
"Dieser Gesetzentwurf darf den Landtag am Ende nicht so verlassen, wie er reingekommen ist. Aus unserer Sicht sind dringend weitere Anpassungen der Kommunalverfassung nötig. Aber Rot-Rot wird wohl wieder beweisen, dass SPD und Linke im Landtag nur ein Abnickverein der Landesregierung sind.“
"Besonders kritisch sehen wir das Thema Mindestfraktionsgrößen. In M-V werden laut dem vorliegenden Entwurf in den großen Städten auch zukünftig mindestens vier Personen für die Bildung einer Fraktion gebraucht. Kleine Parteien und Initiativen werden von vornherein benachteiligt. Die Rechte der kleineren Parteien und Bürgerinitiativen sind ohne Fraktionsstatus stark einschränkt. Angesichts einer zunehmenden politischen Fragmentierung werden wir dies in den Beratungen sehr kritisch hinterfragen."
"Bei der Novellierung der Kommunalverfassung hätten wir uns auch mehr Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Ehrenamt, Familie und Beruf gewünscht. Gerade jetzt, kurz vor den Kommunalwahlen, fragen sich viele Menschen, ob ehrenamtliches politisches Engagement überhaupt mit ihrem täglichen Leben vereinbar ist. Dass Online-Sitzungen kommunaler Gremien in Zukunft regulär möglich sind, ist ein erster, lange überfälliger Schritt zu mehr Vereinbarkeit. Durch die Möglichkeit der Online-Teilnahme steigt die Bereitschaft, sich aktiv politisch einzubringen. Gerade im ländlichen Raum kann das ein wesentliches Argument für politisches Engagement sein."
"Grundsätzlich zu begrüßen ist die Anhebung des Höchstalters von Wahlbeamten. Die starre Altersbegrenzung ist nicht mehr zeitgemäß. Schließlich wollen sich auch viele lebenserfahrene Menschen gern weiter in Verantwortung um die Belange ihrer Städte und Gemeinden kümmern. Die Entscheidung der Aufhebung der Altersbegrenzung stärkt den freien Wählerwillen."
"Woran es noch hapert, ist dagegen der Umgang mit jungen Menschen. Wir brauchen in der neuen Kommunalverfassung mehr Verbindlichkeit bei der Kinder- und Jugendarbeit!"