VAN BAAL: Wenn das Ergebnis des Parlaments nicht passt, kommt der Erlass

Zur Kritik des Landesjagdverbandes am Erlass des Landwirtschaftsministeriums an die Unteren Jagdbehörden zu den Abschussplänen äußert sich die jagdpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sandy van Baal, MdL.

Pressemitteilung

Zur Kritik des Landesjagdverbandes am Erlass des Landwirtschaftsministeriums an die Unteren Jagdbehörden zu den Abschussplänen äußert sich die jagdpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sandy van Baal, MdL:

"Mit diesem Erlass bricht der Minister sein Versprechen an die Jägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern, ein weidgerechtes Jagdgesetz zu gestalten. Der Erlass an die Unteren Jagdbehörden kassiert die Zugeständnisse bei den Abschussregeln, die den Jägern im Gesetzgebungsverfahren gemacht wurden, wieder ein und umgeht somit das neue Jagdgesetz, um welches im parlamentarischen Prozess hart gerungen wurde. Die sehr umstrittene Regelung des Mindestabschusses soll nun schon ab sofort für bereits bestehende Abschusspläne für die Altersklassen 0 und 1 des Rot- und Damwildes gelten."

"Wenn einem das Ergebnis des parlamentarischen Prozesses nicht passt, dann wird es still und heimlich per Erlass korrigiert. Für unsere Landesjägerschaft bedeutet das einen Vertrauensverlust in die Legislative. Wir werden das rechtlich prüfen lassen und missbilligen das undemokratische Verhalten des Ministeriums."

"Die Fachkompetenz der Unteren Jagdbehörden scheint derweil die der obersten Jagdbehörde zu übersteigen. Die ersten Landkreise umgehen den Erlass, da die Beschlussfassungen der Hegegemeinschaften und das Einvernehmen der Unteren Jagdbehörde und des Jagdbeirates teilweise bereits vor dem 1. April und somit nach alter Rechtslage hergestellt wurden. Man stelle sich vor, man macht einen Erlass und keiner hält sich dran. Wir fragen uns: Hat Minister Backhaus seine Behörde noch im Griff?"