VAN BAAL: Fisch und Fischerei schützen - Bestand an Kormoranen reduzieren

Zum heute im Landtag beratenen Antrag der FDP "Rechtliche Möglichkeiten zur Entnahme von Kormoranen voll ausschöpfen" erklärt die fischereipolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion M-V, Sandy van Baal, MdL:

Zum heute im Landtag beratenen Antrag der FDP "Rechtliche Möglichkeiten zur Entnahme von Kormoranen voll ausschöpfen" erklärt die fischereipolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion M-V, Sandy van Baal, MdL:

"Mecklenburg-Vorpommern beherbergt mehr als die Hälfte des deutschen Gesamtbestandes an Kormoranen. Im Kormoranbericht wurden 2022 ganze 11.085 Brutpaare in insgesamt 23 Kolonien in M-V erfasst. Diese immensen Zahlen machen deutlich, warum der Umgang mit dem Kormoran überdacht werden muss. Die vom Kormoran verursachten Schäden müssen endlich ernst genommen werden. Minister Pegel sagte heute, wir sollten einfach auf Herrn Backhaus vertrauenAber Vertrauen ins Ministerium hat der Fischerei auch bisher nicht geholfen. Wir müssen konkrete Schritte einleiten!"

"Je nach Quelle wird geschätzt, dass Kormorane zwischen 350 g und 800 g Fisch pro Tag fressen. Hochgerechnet auf die Menge an Kormoranen wirkt die jährliche Fangquote für den Dorsch in der westlichen Ostsee von aktuell 73 Tonnen nahezu lächerlich. Im Sinne der Fischerei, der Fischzucht und der Teichwirtschaft ist es deshalb dringend erforderlich, die rechtlichen Möglichkeiten zur Entnahme von Kormoranen voll auszuschöpfen."

"Die Bestände von von Dorsch und Hering sind ohnehin sehr angeschlagen. Wenn nicht mehr Kormorane als bisher entnommen werden, hat die Fischbrut bald kaum noch eine Chance, überhaupt in ausreichendem Umfang die Geschlechtsreife zu erreichen. Eine positive Entwicklung der Fischbestände ist unter diesen Umständen undenkbar."

"Die Praxis anderer Bundesländer zeigt, dass M-V die rechtlichen Möglichkeiten für ein aktives Kormoranmanagement derzeit nicht voll ausschöpft. Wir sollten uns ein Beispiel an Schleswig-Holsteinnehmen, wo es eine deutlich weitergehende Kormoranverordnung gibt. Kormorane dürfen dort auch in Küstengewässern und an Orten, an denen kürzlich Aalbesetzmaßnahmen stattgefunden haben, entnommen werden. Auch in M-V liegen die größten Kormorankolonien in Küstennähe und es werden umfangreiche Aalbesetzmaßnahmen durchgeführt, sodass diese beiden Maßnahmen auch in M-V umgesetzt werden sollten."