WULFF: Rechtsunsicherheit mit Ansage - Mindestens 2,1%, höchstens 2,1%, genau 2,1%!
Anlässlich der gestrigen Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion M-V, David Wulff, MdL:
"Die Landesregierung fährt mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes mal wieder mit Ansage gegen die Wand. Das Gesetz soll eigentlich die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes umsetzen, in welchem den Ländern verbindliche Flächenziele für den Windkraftausbau gemacht werden. Entsprechend des Vorschlages der Landesregierung soll nun das Höchst-Ausbauziel in M-V bei 2,1 Prozent der Landesfläche liegen. Im Bundesrecht sind eben diese 2,1 Prozent das Mindestziel. Damit gegen kein Gesetz verstoßen wird, müssten also überall exakt 2,1 Prozent getroffen werden. So eine Punktlandung ist mehr als unwahrscheinlich und vor allem völlig unsinnig. Hier droht absolute Rechtsunsicherheit."
"Schon in der Anhörung wurde die Kritik der Experten deutlich, dass diese Punktlandung bei 2,1 Prozent in der Praxis nicht sinnvoll ist. Wenigstens ein Korridor wäre aus unserer Sicht notwendig. Die Verengung auf einen zentralen Ausbauwert hilft weder der Energiewende noch den Bürgern. Die Landesregierung sollte Anreize für den Ausbau der Windkraft schaffen anstatt sich in planungsrechtlichen Spielchen zu verlieren."
"Noch im Landesplanungsbeirat wurde der Entwurf völlig anders vorgestellt als im Ausschuss. Bei der Ressortabstimmung ist unter Druck scheinbar etwas gründlich schief gelaufen. Ich frage mich, ob es wirklich dem Anspruch der Landesregierung entspricht, Gesetzentwürfe vorzulegen, die erkennbar nicht rechtssicher sind. Der Anschein entsteht, dass die Ministerpräsidentin entweder den Überblick über ihre Ressorts verloren hat oder die Ressorts einfach nicht mehr im Griff hat."