WULFF: Auch dieses Gesetz wird wieder vom Verfassungsgericht kassiert

Heute hat der Landtag den Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an verfassungsgerichtliche Vorgaben zur Bestandsdatenauskunft verabschiedet. Die FDP-Fraktion hat sich dagegen ausgesprochen. Dazu äußert sich der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion wie folgt:  

"Gründlichkeit vor Schnelligkeit, das hätten wir uns in Bezug auf den hier zur Debatte stehenden Gesetzentwurf gewünscht. Denn hier geht es um tiefgreifende Eingriffe in die Freiheitsrechte des Einzelnen. Die Pflicht des Gesetzgebers ist demnach, die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Der Gesetzgeber ist das Parlament, nicht die Landesregierung. Wenn nunmehr die Landesregierung den Gesetzgeber bei seiner Entscheidung über weitreichende Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger unter derartigen Zeitdruck setzt, dann zeigt dies nur, welche Vorstellungen von Demokratie, welche Vorstellung von Gewaltenteilung diese Landesregierung vertritt."

"Aus der Sicht der FDP-Fraktion hat die Landesregierung einen Entwurf eines Reparaturgesetzes vorgelegt, der es nicht schafft, die Verfassungsmäßigkeit der beanstandeten Regelungen herzustellen. Einen weitreichenden Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, welches jedem Bürger garantiert, über die Preisgabe seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen, nur auf der Grundlage einer Gefahr für ein Individualgut, eine solche Regelung können wir nicht mittragen."

"Mit diesem Gesetzentwurf wird die Grundlage geschaffen für die nächste Verfassungsbeschwerde vor den Verfassungsgerichten. Und deshalb gab es von uns Freien Demokraten keine Zustimmung."