VAN BAAL: Den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen - Rechtssicherheit und wirtschaftliche Sicherheit schaffen!
Zur durch Minister Backhaus angekündigten Schutzstatus-Prüfung für Wölfe erklärt die forst- und jagdpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion M-V, MdL Sandy van Baal:
"Schön, dass auch Minister Backhaus jetzt die zunehmenden Herausforderungen durch die stark angestiegene Wolfspopulation erkennt. Als FDP-Fraktion fordern wir seit langem, die Nutztierhalter nicht mit den durch den Wolf verursachten Problemen alleine zu lassen. Wir haben bereits Mitte 2022 im Landtag einen Antrag zur Verabschiedung einer Wolfsverordnung MV gestellt, doch die Landesregierung sah keinen Handlungsbedarf. Nun haben wir die Möglichkeit, entweder zeitnah eine Wolfsverordnung zu verabschieden oder den Wolf direkt ins Jagdrecht aufzunehmen. Da das Jagdrecht in MV ohnehin gerade novelliert wird, sollte man diese Chance nutzen. Es geht nicht darum, Wölfe unkontrolliert abzuschießen, sondern in Zukunft deutlich schneller und unbürokratischer auf Problemwölfe reagieren zu können. Insofern ist die Erkenntnis des Ministers immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung."
"Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene muss die Überführung des Wolfes vom Naturschutzrecht ins Jagdrecht in Angriff genommen werden. Das Naturschutzrecht ist als reines Schutzrecht konzipiert. Das Jagdrecht ist dagegen in seiner Grundkonzeption sowohl als Schutzrecht als auch als Instrument zur Konfliktlösung und zum Interessenausgleich aufgestellt. Neben Minister Backhaus muss auch das Bundesumweltministerium unter der Grünen Ministerin Steffi Lemke jetzt den Realitäten ins Auge schauen und den Widerstand aufgeben."
"Der aktuelle Zustand führt teilweise auch zu kuriosen Situationen. Beispielsweise übernehmen viele Teilkaskoversicherungen einen durch einen Wolf verursachten Wildschaden nicht, da sie nur durch Haarwild verursachte Wildschäden erstatten. Doch welche Tiere in Deutschland als Haarwild gelten, wird in § 2 des Deutschen Jagdgesetzes geregelt. Nur leider steht der Wolf eben nicht im Bundesjagdgesetz. Das führt dazu, dass man als Autofahrer bei einem Wildunfall seinen Schaden zwar erstattet bekommt, wenn man einen Seehund anfährt, nicht aber, wenn man mit einem Wolf kollidiert."