Rückwirkende Kürzung der Schülerkostensätze ist endlich vom Tisch
In der heutigen Sitzung des Bildungsausschusses haben sich die Fraktion von FDP, CDU und B90/Die Grünen gegen die Änderung der Privatschulverordnung ausgesprochen. Die Rücknahme der rückwirkenden Kürzung der Schülerkostensätze für die Schulen in freier Trägerschaft unterstützen alle drei Fraktionen. Allerdings hat die Regierungskoalition diesen Schritt nicht freiwillig vorgenommen, vielmehr lässt das Gesetz eine rückwirkende Kürzung der Schülerkostensätze gar nicht zu.
Sabine Enseleit, bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, erklärt dazu:
„Die rückwirkende Kürzung der Schülerkostensätze ist endlich vom Tisch. Eine Diskussion über die weiteren Unstimmigkeiten haben im Bildungsausschuss leider zu keinem Ergebnis geführt, auch weil eine Anhörung zu dem Thema seitens der Regierungsfraktionen abgelehnt wurde. Die von SPD und Linken im Eilverfahren durchgedrückte Verordnung ist keine langfristige Lösung, darum konnten wir der Verordnung insgesamt nicht zustimmen. Denn im Ergebnis erhalten Gymnasien und Förderschulen in freier Trägerschaft im kommenden Schuljahr weniger gesetzlich verankerte Zuwendungen. Dem Bildungsministerium missfällt offenbar der große Zuspruch für die freien Schulen. Durch geringere Schülerkostensätze sollen sie dazu gezwungen werden, ihre Klassen zu vergrößern, das wurde im Ausschuss seitens des Ministeriums mehrfach betont. Dadurch sollen die freien Schulen ihre Attraktivität verlieren. Die Linke führt ganz offensichtlich einen ideologisch getriebenen Feldzug gegen alternative Bildungskonzepte.“
Torsten Renz, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sagt:
„Ich begrüße, dass die erneute rechtliche Prüfung des Bildungsministeriums nun doch meine Meinung zum geltenden Vertrauensschutz bestätigt hat. Die rückwirkenden Kürzungen wären nicht rechtens gewesen. Deshalb habe ich der zusätzlichen Finanzhilfe für das Schuljahr 2022/2023 auch zugestimmt. Die grundsätzliche Kürzung der Zuschüsse für die Freien Träger bleibt aber für die kommenden vier Jahre bestehen. Das Bildungsministerium argumentiert, dass die Freien Schulen nun Rechtssicherheit hätten. Ich bezweifle, dass diese Kostensätze in den kommenden vier Jahren auskömmlich sein werden. Das finanzielle Engpässe schon heute festgelegt werden, mit dem Wissen, aufgrund der 4-Jahres-Wirkung in dem Zeitraum keinen Handlungsspielraum mehr zu geben und dies auch noch Rechtssicherheit zu nennen, das ist keine Bildungspolitik mit Weitblick für die Schullandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Eine grundsätzliche Zustimmung zu der neuen Verordnung war mir mit diesem Wissen deshalb nicht möglich.“
Jutta Wegner, bildungspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, meint:
"Es ist gut, dass Frau Oldenburg die Blockadehaltung endlich aufgegeben hat und die Fördersätze nicht rückwirkend angewendet werden. Das löst aber das Problem für die folgenden Schuljahre nicht. Die Finanzierungsgrundlage für alle Schulen sollte grundsätzlich überdacht werden. Das Prinzip der ‚Selbstständigen Schule‘ steht seit Jahren im Schulgesetz. Jede öffentliche und freie Schule sollte selbst über ein festes Budget für Personal entscheiden können. Damit bekommen sie die Freiheit, ihre Mittel und Teams selbst zusammenzustellen. So kann jedes Schulkind in MV bestmöglich nach seinen Bedürfnissen gefördert werden."