Grundsteuerreform: FDP will kurze Fristsetzung zur Grundsteuer abmildern

Zum FDP-Antrag "Grundsteuerreform bürgerfreundlich umsetzen - zeitliche Missverhältnisse zwischen Verwaltung und Erklärungspflichtigen anerkennen und sanktionslose Karenzzeiten gewähren" äußert sich der Fraktionsvorsitzende sowie haushalts- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke:

"Seit heute befinden wir uns in der Frist, in der die Bürgerinnen und Bürger ihre Feststellungserklärungen zur Grundsteuer abzugeben haben. Nur vier Monate haben die Bürgerinnen und Bürger nun Zeit, die Erklärungen online abzugeben. Genau diese sehr kurze Fristsetzung, zudem über die Sommermonate, ist der Kern unseres Antrags. Ursächlich für die kurze Fristsetzung ist, dass die Umsetzung bis 01.01.2025 erfolgen muss. Hingegen dauerte es seit 2018, als das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer feststellte, bis ein verfassungskonformes Gesetz gefasst wurde und die Verwaltungsabläufe vorbereitet wurden. Sicher, kein einfacher Prozess. Dennoch muss man sich vor Augen halten, dass die Grundsteuer deswegen verfassungswidrig ist, weil seit 01.01.1964 und im Osten seit 01.01.1935 nie wieder eine Hauptfeststellung vorgenommen wurde, obwohl das Gesetz diese alle 6 Jahre fordert. Ein eklatantes Versäumnis."

"Uns Freien Demokraten geht es darum, den Bürgern dieses Landes mehr Zeit für ihre Verpflichtungen im Rahmen der Grundsteuerreform bzgl. der Grundsteuererklärung einzuräumen, ohne dass ab 01.11.2022 eine Nichtabgabe sanktioniert wird. Uns ist klar, dass die Zeit knapp ist. Aber Fakt ist auch, dass die Finanzämter ohnehin sukzessive abarbeiten. Insofern spricht überhaupt nichts gegen einen großzügigen Umgang mit Fristverlängerungsanträgen oder einer Nachsichtigkeit bei Verfristungen."

"Grundsätzlich sind alle Grundsteuererklärungen digital abzugeben. Es gibt aber gerade in unserem Land viele tausende ältere Menschen oder auch solche ohne Online-Zugang, die vor erhebliche Probleme gestellt werden. Und selbst, wenn in “Härtefällen“ eine Einreichung der Grundsteuererklärung per Papier möglich ist: es bleibt immer noch die inhaltliche Frage. Viele werden auf die Hilfe der steuerberatenden Berufe angewiesen sein."

"Bei ca. 1,2 Mio. Grundstücken, die neu bewertet werden müssen, kann man sich gut vorstellen, wie der Ansturm bei den Steuerberatern sein wird. Und was ist, wenn kein Steuerberater verfügbar ist? Sollen die Bürger des Landes dann mit Verspätungszuschlägen, Schätzungen oder Zwangsmitteln überzogen werden?"

"Es sollte in Abstimmung mit Bund und obersten Finanzbehörden der Länder eine Lösung für das augenscheinliche Problem gefunden werden. Genau dazu sollte der Landtag die Landesregierung auffordern. Dies scheitert aber an rot-rot. Der Druck wird nun bleiben, die Menschen werden ihren Unmut äußern. Und ausbaden müssen es die Bediensteten in den Finanzämtern, weil die Regierungsfraktionen sich hier einen schlanken Fuß machen."

"Das Verfahren selbst halten wir von der FDP-Fraktion für bürokratisch, intransparent, aufwendig und schwerfällig. Bedauerlicherweise hat sich Mecklenburg-Vorpommern dafür entschieden, das Bundesmodell zu übernehmen. Wäre es nicht besser, wenn die Grundsteuer anhand der Katasterdaten von der Gemeinde direkt berechnet und erhoben werden könnte. Ein bürgernahes Amt, eine Berechnung, ein Bescheid und nur ein Verwaltungsverfahren könnte die Zukunft einer einfachen, selbst berechenbaren Grundsteuer sein."