FDP: Strom- und Gaspreisbremse bringen spürbare Entlastung für Haushalte und Unternehmen, die Zukunft von Biogasanlagen in MV ist gesichert
Mit der heute vom Bundestag beschlossenen Strom- und Gaspreisbremse stellt die Ampelkoalition sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen eine spürbare Entlastung von den hohen Energiekosten sicher. Dazu erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, René Domke:
„Auch in Mecklenburg-Vorpommern können die Menschen nun in der Gewissheit Weihnachten feiern, dass sie im kommenden Jahr nicht nur von weiter exorbitant steigenden Energiepreisen verschont bleiben, sondern häufig sogar von deutlich sinkenden Kosten profitieren.“
Die Energiepreisbremsen, die formal ab März greifen, gelten rückwirkend zum 1. Januar. Für große Unternehmen kann die Gaspreisbremse schon zum 1. Januar eingeführt werden, weil hier bereits alle notwendigen Daten vorliegen.
„Damit ist auch der Weiterbetrieb vieler Betriebe gesichert, die zuletzt wegen der hohen Energiepreise in Existenznot geraten sind.“
Mit dem neuen Gesetz sei sichergestellt, dass die Hilfen ohne Antrag und langwierige Bewilligungsverfahren ausgezahlt werden.
„Außerdem werden jetzt auch die Haushalte entlastet, die mit Öl oder Holzpellets heizen und in diesem Jahr ebenfalls unter deutlich höheren Preisen zu leiden haben. Diese Entlastungen tragen dazu bei, den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in einer kritischen Phase zu helfen, bis alternative Angebote bereitstehen"
Ein klares Signal gibt es auch für Betreiber von Biogasanlagen. Dazu heißt es von Mecklenburg-Vorpommerns FDP-Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der Landesgruppe Ost der Fraktion der Freien Demokraten, Hagen Reinhold:
"Die Zukunft von Biogasanlagen in Deutschland und MV ist gesichert, wir konnten für die Branche im Zuge der Energiepreisbremse erhebliche Verbesserungen erreichen. Und das trotz europarechtlich vorgeschriebener Erlösabschöpfung. Mit der Erhöhung des Sicherheitszuschlags von 6 auf 9 Cent pro kWh sowie die Beschränkung der Abschöpfung auf Anlagen mit 1 Megawatt Bemessungsleistung geht ein klares Signal an die Betreiber, dass ihre Anlagen in Zukunft wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Dem Wirtschaftsministerium gegenüber haben wir zu verstehen gegeben, dass mit der ursprünglichen Regelung vor allem die kleineren Anlagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten würden. Damit würden wir uns selbst ein Bein stellen, denn durch ihren flexiblen Betrieb leisten sie einen ganz besonders wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit."