FDP: Steht Satzungsänderung der Klimaschutzstiftung der Auflösung entgegen?
Anlässlich der Sitzung des Rechtsausschuss des Landtages wurde unter anderem das Thema Satzungsänderung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV behandelt. Die FDP hatte dabei Fragebedarf zum Stand der Prüfung der durch den Stiftungsvorstand beantragten Satzungsänderung, um alle Bezüge zu Nord Stream 2 aus der Satzung zu entfernen, sei. Dazu äußert sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, René Domke:
„Um das Begehren der Klimaschutzstiftung, die Satzung so zu ändern, dass der gesamte Nord Stream 2-Bereich aus dieser getilgt wird, gab es einige Irritationen. Die Satzung selbst lässt keine Änderung ihrerselbst in den ersten drei Jahren zu. Nun kann die Stiftungsaufsicht selbst eine Änderung vornehmen und diese Sperrklausel von drei Jahren übergehen. Fraglich ist allerdings, ob dies zum Eigentor werden könnte.
Es wirkt etwas unabgestimmt und widersprüchlich, wenn die Stiftung aus politischem Willen aufgelöst werden soll, weil der eigentliche Hauptzweck des Baus und der Inbetriebnahme der Pipeline mit einem Auftragsvolumen von 165 Mio. EUR politisch nicht mehr gewollt ist. Änderte man nun die Satzung, bliebe der gemeinwohlorientierte Bereich Klima- und Umweltschutz übrig, der bisher zwar nur eine Nebenrolle spielte und künftig ja in anderem Rechtskleid umgesetzt werden soll, scheint die Argumentation zur Auflösung der Stiftung ausgehöhlt.
Ich kann mir aufgrund der jüngsten Äußerungen des Stiftungsvorstands Sellering nicht vorstellen, dass dieser sich nach der Satzungsänderung noch veranlasst sieht, freiwillig zurückzutreten. Die leidige Diskussion ist also mitnichten durch die Vereinbarung zwischen Landesregierung und Stiftung beendet, sondern erfährt demnächst eine Renaissance. Es wirken am Ende die Worte nach des in diesem Zusammenhang schon oft zitierten Goethe im Zauberlehrling: " Die ich rief, die Geister...". Die Landesregierung ist diese Geister offenbar noch lange nicht los.“