FDP Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Vorstoß zur Rehabilitierung der Opfer von DDR-Zwangsdoping

Zum Vorstoß der Justizministerkonferenz, Opfer von Zwangsdoping im DDR-Sport zu rehabilitieren, äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, René Domke, MdL

„Ich begrüße und unterstütze ausdrücklich den Vorstoß der Justizministerkonferenz zur Rehabilitierung der Opfer von Zwangsdoping in der DDR. Aufgrund der guten Dokumentation und Aufarbeitung des Themas von Staatlichem Zwangsdoping durch die Behörde des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur konnte Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Teilerfolg erzielen. Die Reform des Rehalitierungsgesetzes muss genutzt werden, um die derzeit bestehenden Regelungslücken für Opfer von Zwangsdoping in der DDR zu schließen."

"Gerade jene Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR unwissentlich gedopt wurden, müssen die Möglichkeit zur Rehabilitierung und zur Anerkennung der hierdurch erlittenen psychischen und physischen Schäden haben. Aus staatspolitischen Erwägungen wurden bekannte schwere Gesundheitsschäden für die Betroffenen vorsätzlich in Kauf genommen. Der Erfolg der DDR im Spitzensport wurde zumindest in großen Teilen in vielen Internaten unter Umgehung der elterlichen Fürsorge zu Lasten der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geradezu erzwungen. Viele Opfer merkten wohl die körperlichen und psychischen Veränderungen, sprachen aber oft aus Scham und Unsicherheit nicht darüber."

"Zur Frage der Rehabilitierung gab es bisher unterschiedliche Urteile der deutschen Gerichte. Während das Verwaltungsgericht Greifswald 2020 feststellte, dass das heimliche Verabreichen von Dopingsubstanzen rechtsstaatswidrig sei, verneinten andere Gerichte dies. Diese widersprüchliche Rechtslage ist für die Betroffenen unbefriedigend, da ihnen auch im 34. Jahr nach der Wiedervereinigung eine Rehabilitierung verwehrt bleibt."

"Die FDP Mecklenburg-Vorpommern betont die Notwendigkeit einer klaren und einheitlichen rechtlichen Regelung, um für die Opfer endlich Gerechtigkeit herzustellen. Auch müssen die Hürden für die Betroffenen in Bezug auf einen Nachweis konkret erlittener Schäden deutlich abgesenkt werden. Denn wie sollen Opfer heute die heimliche Verabreichung von Dopingmitteln dokumentieren, wenn sie gar keinen Zugang zu den entsprechenden Unterlagen bekommen können? Dass derartige Vorgänge in einem Unrechtsstaat gar nicht erst dokumentiert wurden, oder Unterlagen vernichtet wurden, kann nicht den Opfern angelastet werden. Fest steht, dass mit diesen Methoden flächendeckend gearbeitet wurde und dass damit auch erhebliche Schäden mit sehr großer Wahrscheinlichkeit einhergingen."