FDP fordert Schluss der Auskunftsverweigerung und Aufklärung zum Geldwäschevorwurf
Zum Vorwurf der Geldwäsche durch die Klimaschutzstiftung äußert sich der FDP-Fraktionsvorsitzende René Domke:
„Das Verweigern der Auskünfte, die dann nach Klage in jedem Fall bisher ja doch gegeben werden mussten, führt zu Spekulationen und schadet dem Ansehen des Landes. Wenn jetzt sogar öffentlich der Vorwurf der Geldwäsche erhoben wurde, kann nicht einfach geschwiegen und zur Tagesordnung übergegangen werden. Geldwäsche ist eine Straftat und ein Offizialdelikt. Auch ohne Strafantrag müsste von Amtswegen ermittelt werden. Allerdings bedeutet Geldwäsche, dass das Geld inkriminiert sein muss, also aus vorherigen Straftaten stammt und verschleiert, verborgen oder verwahrt wird, um einen Zugriff der Behörden zu verhindern. Dafür, dass das Geld aus Straftaten stammt, fehlt mir bisher jeder Beleg. Man kann mit solchen Verdächtigungen auch schnell selbst eine Straftat begehen.
Klar ist für uns Freie Demokraten, dass die Tarn-Stiftung eine Art Geldsammelstelle war, um wirtschaftlichen Interessen zu dienen, zum weit überwiegenden Teil von Gazprom mit allen außenpolitischen und geopolitischen Problemen, die dies mit sich bringt. Die Herkunft des Geldes ist indes unklar und es stellt sich hier nicht die Frage, ob das Geld aus Vortaten stammt. Es stellt sich für uns die Frage, ob alle Melde- und Dokumentationspflichten erfüllt wurden, die das Geldwäschegesetz oder außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften vorsehen. Es geht um die Frage, ob rechtsstaatlich gehandelt wurde, wie man es von privatwirtschaftlichen Unternehmen auch verlangt hätte, oder ob für die Stiftung und deren Geldgeber ein anderes Recht galt.“