ENSELEIT: Mobilität von Kindern und Jugendlichen stärken

Zur anstehenden Landtagssitzungswoche bringt die bildungspolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Sabine Enseleit, einen Prüfantrag zur Einführung eines erschwinglichen Nutzungsausweises für Kinder und Jugendliche ein. Laut aktueller Tagesordnung wird dieser Antrag unter TOP 14 am Mittwoch behandelt.

In den vergangenen drei Monaten hat sich gezeigt, dass die Nachfrage und Nutzung des 9-Euro-Tickets unter Jugendlichen besonders hoch war. Im Nahverkehr stellen sie eine bedeutende Zielgruppe dar, nicht zuletzt, weil sie den motorisierten Individualverkehr erst mit frühestens 15 Jahren selbstständig nutzen können. Zum gleichen Zeitpunkt müssen sie bereits bei Nutzung des ÖPNV den vollen Preis eines Erwachsenen bezahlen. Gerade angesichts der aktuell immens steigenden Kosten insbesondere für Familien stellt das eine Härte dar, die dazu führen wird, dass junge Menschen im ländlichen Raum dann von vielen Angeboten ausgeschlossen bleiben. Dabei kommt eine ganzjährige erschwingliche Nutzung des ÖPNV über den Schulweg hinaus auch den außerschulischen Angeboten durch Sportvereine, Musikschulen etc. zugute.

 

„Um das Ziel einer besseren Chancengerechtigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen, benötigen Kinder und Jugendliche auch verkehrliche Rahmenbedingungen, die ihnen den Zugang und eine freie Entfaltung innerhalb unserer Gesellschaft ermöglichen. Der für Kinder und Jugendliche erschwingliche Nutzungsausweis ist als erster Schritt zur Verbesserung ihrer Mobilität zu sehen.“
 

„Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Maßnahmen und ihrer Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist es enorm wichtig ist, alles zu tun, damit diese wieder wie gewohnt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.“
 

„Wir von der FDP-Fraktion begrüßen ausdrücklich die Initiativen der Landkreise und kreisfreien Städte, den Kindern und Jugendlichen eine für sie kostengünstige, teilweise sogar kostenfreie Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Allerdings darf ihre Mobilität nicht an der Landkreisgrenze enden, was bedeutet, dass wir auch die Eisenbahnunternehmen einbeziehen müssen.“ 

 

„Ein erschwingliches Ticket für alle jungen Menschen bis 21 Jahre für das gesamte Angebot des ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt die richtige Maßnahme und eine Verbesserung, die sich viele Kinder und Jugendlichen wünschen.“

 

Aktuelle Herausforderungen bei der Mobilität von Kindern und Jugendlichen

  • Die aktuellen Schülertickets gelten nur für die Wegstrecke vom Wohnort bis zur nächstgelegenen öffentlichen Schule.
  • Fahrten außerhalb der üblichen Schulzeiten oder Fahrten außerhalb der amtlich gewährten Wohn-Schul-Strecke werden je Stadt und Kommune unterschiedlich gehandhabt, wodurch unübersichtliche und chancenungleiche Bedingungen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben im Land vorherrschen. 

 

Vorteile eines Kinder- und Jugendtickets

  • Ein einheitliches, erschwingliches und ganzjährig gültiges Schülerticket erleichtert die Mobilität insbesondere in den ländlichen Gebieten und sichert dadurch die Teilhabe auch dieser Kinder und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben.
  • Ein einheitliches Ticket entlastet von aufwendigen Einzelfallprüfungen und damit von unnötiger Bürokratie.
  • Durch die flächendeckende Möglichkeit zur Nutzung des gesamten Nahverkehrs im Land wird bei allen Kindern und Jugendlichen eine Kundenbindung generiert, von der mittelfristig positive Effekte für den ÖPNV erwartet werden können.  
  • Das Ticket erleichtert die freie Schulwahl nach § 45 Abs. 1 SchulG M-V, welche bisher durch § 113 Abs. 2 SchulG M-V Kinder und Jugendliche ausschließt, deren Eltern sich die Fahrtkosten über die Landkreisgrenze hinaus nicht leisten können.
  • Eine ganzjährig erschwingliche Nutzung des ÖPNV über den Schulweg hinaus macht die außerschulischen Angebote attraktiver.

 

Organisation des Nahverkehrs in Deutschland

In der Bundesrepublik obliegt der Nahverkehr per Gesetz zwei Stellen: Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind die Bundesländer zuständig. Für den öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr (ÖSPV) sorgen in der Regel die Kommunen – die Landkreise und Städte. Sie werden als Aufgabenträger bezeichnet. Sie ernennen in der Regel sogenannte Besteller-Organisationen, die den Nahverkehr koordinieren. In Mecklenburg-Vorpommern sind dies die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH für den SPNV und für den ÖSPV die sieben Landkreise sowie die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin. Dementsprechend ist es richtig, dass Verkehrsminister Volker Wissing und Finanzminister Christian Lindner bei einem Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket Vorschläge aus den Bundesländern erwarten.