ENSELEIT: Mit der Erhöhung der Minijob-Grenze schaffen wir mehr Leistungsgerechtigkeit
Der Deutsche Bundestag hat heute zum ersten Mal seit dem 1. Januar 2013 eine Erhöhung der Minijobgrenze beschlossen. Sie wird in einem ersten Schritt von den bisher 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Zudem wird die Minijobgrenze künftig an den Mindestlohn gekoppelt und so bei jeder Mindestlohnerhöhung automatisch nach oben angepasst. Dazu äußert sich die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Sabine Enseleit:
„Mit der beschlossenen Dynamisierung schaffen wir endlich mehr Leistungsgerechtigkeit, da sich bisher mit jeder Anpassung des Mindestlohns nur die Anzahl der Stunden reduzierte, die man als Beschäftigte oder Beschäftigter im Rahmen eines Minijobs arbeiten durfte. Betroffene können mit der Erhöhung der Minijob-Grenze somit ihre Arbeitszeit beibehalten und werden am Ende spürbar mehr Geld in der Tasche haben. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern werden viele Menschen von dieser Erhöhung profitieren: Das sind viele Studierende, die sich neben ihrem Studium etwas dazuverdienen wollen, Rentnerinnen und Rentner, die ihre Alterssicherung aufwerten möchten und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen im Nebenerwerb.
Auch die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1.300€ auf 1.600€ angehoben. Damit tragen wir nicht nur dem Anstieg der Löhne und Gehälter Rechnung, sondern entlasten zugleich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt. Ich bin froh, dass wir als Freie Demokraten hiermit unsere langjährige Forderung endlich umsetzen konnten.“