ENSELEIT: Beteiligungsbericht offenbart Lücken und Missstände
Zum Beteiligungsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern erklärt die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, MdL Sabine Enseleit:
"Als Freie Demokraten haben wir von der Landesregierung mehr Transparenz eingefordert. Insofern ist es richtig, dass der Beteiligungsbericht endlich wieder erstellt und nun vorgelegt wurde. Es geht immerhin um die Verwendung von Steuergeldern - da ist Transparenz unerlässlich. Und schließlich sehen wir in Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig, dass bei wichtigen Informationen gemauert wird und Vorgänge von großem öffentlichem Interesse einfach in der Schublade verschwinden. Nicht ohne Grund sind immer neue Parlamentarische Untersuchungsausschüsse erforderlich."
"Bei aller Freude darüber, dass es nun bei den Landesbeteiligungen einen Schritt in Richtung Transparenz gibt, müssen wir leider feststellen, dass der Bericht sehr lückenhaft ist. So üben sich zum Beispiel die großen öffentlichen Krankenhäuser in M-V, bei denen das Land Gesellschafter ist, nach wie vor in Schweigen. Auch die Verweigerung der Auskünfte zu den Gehältern bei einigen Geschäftsführungen und Vorständen der Landesbeteiligungen ist nicht zu akzeptieren."
"Was aber besonders negativ auffällt, ist der geringe Frauenanteil in den Geschäftsführungen der Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes. Trotz der groß angekündigten Gleichstellungsstrategie der rot-roten Landesregierung tut sich hier offenkundig zu wenig. Frauen in Führungspositionen der Landesregierung sowie in Unternehmen mit Landesbeteiligungen sind weiterhin unterrepräsentiert. Wenn nur bei 8 Prozent der Landesbeteiligungen Frauen das Sagen haben, gehen wir bei diesem wichtigen Thema nicht voran, sondern bewegen uns rückwärts! Denn dies sind sogar erheblich weniger Frauen als in der Vergangenheit."
"Für uns als FDP-Fraktion stellt sich beim Blick auf den Beteiligungsbericht auch die grundsätzliche Frage, ob 71 aktive Landesbeteiligungen tatsächlich erforderlich sind. Denn bekanntermaßen ist der Staat nicht der bessere Unternehmer. Oftmals kann der vom Land angestrebte Zweck besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreicht werden. Es muss immer geprüft werden, ob private Anbieter staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können. Wir werden deshalb auch in Zukunft stark darauf achten, dass die Landesbetriebe und Beteiligungen nicht ohne Sinn und Zweck überhandnehmen."