DOMKE zur Sitzung des Finanzausschusses: Mittel aus MV-Schutzfonds werden wieder verfassungswidrig verwendet
In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wurden von der Landesregierung mehrere Anträge für die Verwendung von Finanzmitteln aus dem MV-Schutzfonds gestellt. Bei zwei dieser Anträge lag jedoch, wie es in der Vergangenheit bereits wiederholt der Fall war, gar kein oder kein abgegrenzter Corona-Bezug vor. Dazu äußert sich das Mitglied des Finanzausschusses sowie haushalts- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke:
„Das Sondergutachten des Landesrechnungshofes zum MV-Schutzfonds als auch der Landesfinanzbericht sind überdeutlich und bestätigen die Kritik Vieler: Eine Vielzahl der über den MV-Schutzfonds finanzierten Maßnahmen steht eindeutig in keinem sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ihre Kreditfinanzierung war damit unzulässig. Trotz dieses klaren Urteils und schwebenden Gerichtsverfahren schreckt Rot-Rot nicht davor zurück, diese Praxis weiter zu verfolgen. Damit verkommen die Gutachten des Landesrechnungshofes mitsamt aller Kritik zur Makulatur.
Wir wissen alle, dass die Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern verschlafen wurde, aber das ist kein Grund für dieses rechtswidrige Vorgehen. Nur weil durch die Pandemiebekämpfung das eine oder andere beschleunigt wurde oder weil dadurch möglicherweise Preise angestiegen sind, lässt sich die Ausnahme von der Schuldenbremse nicht begründen. Es geht nicht darum, dass notwendige Maßnahmen nicht finanziert werden sollen, es geht darum, dass sie verfassungsgemäß finanziert werden müssen. Unter Rot-Rot bleibt der MV-Schutzfonds ein kreditfinanzierter Schattenhaushalt für die Erfüllung der Wünsche der Landesregierung. Daher sollte der MV-Schutzfonds jetzt zeitnah abgewickelt werden.“