DOMKE zur Karlsruher Entscheidung: Das Recht hat Recht bekommen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Klimastiftung MV mit Beschluss vom 22. November 2022 nicht zur Entscheidung angenommen, die Namen der Unternehmen müssen nun preisgegeben werden. Dazu heißt es vom Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, René Domke:
"Ein Akt des Possenspiels um die Klimaschutzstiftung MV ist jetzt beendet. Das höchste deutsche Gericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen. Das Katz- und Maus-Spiel um Namen und Beteiligungen am Bau der Nord Stream 2-Pipeline wollte Sellering höchstrichterlich entscheiden lassen. Herr Sellering und seine umstrittene Stiftung sind nach Schwerin und Rostock nun auch in Karlsruhe gescheitert. Der Stiftungsvorstand muss jetzt endlich kooperieren und die von Schwesig versprochene lückenlose Aufklärung liefern. Sein bisheriges Verhalten hat das Ansehen unseres Bundeslandes im In- und Ausland nachhaltig beschädigt."
"Natürlich können in einem Rechtsstaat Rechtsmittel genutzt werden. Am Ende darf sich die Aufklärung aber nicht verzögern. Unabhängig davon, wie man sich zum Bau der Pipeline an sich positioniert, hat die Öffentlichkeit einen Anspruch, zu erfahren, wer in welcher Form und auch mit welchen Einflussmöglichkeiten an der Idee und der Umsetzung beteiligt war, politisch, finanziell, wirtschaftlich. Dabei geht es nicht darum, einzelne Unternehmen mit ihren Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen an den Pranger zu stellen. Es wird deutlich, dass der Parlamentarische Untersuchungsausschuss notwendig ist, denn auf eine freiwillige Transparenz hätte der Landtag wohl noch lange warten können. Ohne bestimmte Erkenntnisse kann man den ganzen Entstehungs- und Entscheidungsprozess als auch die Ausführung und den Abschluss des Projektes nicht verstehen. Wir jedenfalls wollen bekräftigen, dass wir an die Stiftung wie auch an die Landesregierung denselben Maßstab rechtsstaatlichen Handelns anlegen."
„Ich wünsche mir, dass der Klagemarathon von Herrn Sellering nun endlich aufhört. Ich hoffe, dass der Vorstand der Stiftung seine Lehren daraus zieht. Auch wenn die Stiftung von Anfang an eine große Trickserei war, muss sie und ihr Vorstand sich an Recht und Gesetz halten. Das galt bei der Schenkungsteuer und das gilt auch jetzt bei der Auskunftspflicht.“