DOMKE: Zeugenvernehmungen enthüllen verpasste Chance zur Auflösung der Klimaschutzstiftung
Zu den Zeugenbefragungen der Referatsleiterin für die Stiftungsaufsicht und der Verfasserin des ersten Gutachtens zu Möglichkeiten der Auflösung der Klimaschutzstiftung, Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, am vergangenen Freitag im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klimaschutzstiftung erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP, René Domke, MdL:
"Die Zeugenvernehmungen ließen durchaus interessante Schlüsse zu. Zum einen wurde deutlich, dass es zum Zeitpunkt der Erstellung des Weitemeyer-Gutachtens durchaus relevante Anknüpfungspunkte für eine Auflösung der Stiftung gab, was bisweilen bestritten wurde. Vor allem dreht es sich um die Frage, ob die Stiftung ihre Zwecke überhaupt noch hätte erfüllen können und ob es durch den russischen Angriffskrieg eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse gab, so dass der Stiftungszweck nicht mehr dauerhaft und nachhaltig sinnvoll wäre."
"Die Frage der Vergleichbarkeit mit anderen Fällen wurde intensiv hinterfragt. Eine frühere Variante des Gutachtens beinhaltete noch einen Vergleich zu der seinerzeit beabsichtigten Stiftung von Magnus Gäfgen, der den Bankierssohn Jakob von Metzler ermordete und eine Stiftung für junge Opfer von Gewalttaten errichten wollte."
"Diese Passage wurde offenbar nach einer halbstündigen Diskussion mit dem Auftraggeber, der Landesregierung, aus dem finalen Gutachten herausgelassen. Begründet wurde dies damit, dass es ein zu schwaches Argument gewesen sei, hingegen die schreckliche Tat eines Kindesmörders nicht in den Zusammenhang mit der Klimaschutzstiftung gebracht werden sollte. Dies stellte die Gutachterin nicht als eine vom Auftraggeber durchgedrückte Streichung dar, sondern als üblich."
"Warum aber in den anderen Punkten nicht wirklich eine Auflösung betrieben wurde, wird wohl erst bei den Vernehmungen von Ministerpräsidentin Schwesig, Minister Pegel und anderen klar werden."
"Tatsache ist, dass die von der Gutachterin als schädlich für die Fortführung der Stiftung und die Verfolgung ihrer Zwecke eingestufte Verbindung zu Nord Stream 2, Gazprom und damit zum Kreml nicht von der Landesregierung genutzt wurde, um auf eine Auflösung der Stiftung hinzuarbeiten. Dabei wäre dies in einem bestimmten Zeitfenster möglich gewesen, als die Kooperationen zusammenbrachen und die Erfüllung der Stiftungszwecke praktisch unmöglich wurde. Stattdessen wurde der Bezug zu Nord Stream 2 behördlich aus der Satzung gestrichen, wodurch die Landesregierung die Möglichkeit verlor, die Stiftung im Einklang mit dem Landtagsbeschluss aufzulösen."
"Erstaunlich ist, dass weder die Gutachterin noch die Stiftungsaufsicht Aussagen über den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Klimaschutzstiftung treffen konnten. Dieser war zwar als Nebenzweck bezeichnet, dort spielte sich aber der eigentliche Schwerpunkt mit millionenschweren Umsätzen und Rechnungslegungen ab. Besagter Bereich war aber offenbar nie Gegenstand einer stiftungsrechtlichen Prüfung und für die Gutachterin sowie die Stiftungsaufsicht genauso eine Black Box wie bislang für den Untersuchungsausschuss."
"Bis heute wird die Herausgabe der Geschäftsunterlagen für eine parlamentarische Untersuchung verweigert. In einem Rechtsstaat für mich ein haltloser Zustand, wenn die Aufsichtsbehörde zu keinem Zeitpunkt Kenntnis über die Risiken des Geschäftsbetriebs haben konnte und der Untersuchungsausschuss nicht prüfen kann."