DOMKE: Weg mit der Mehrwertsteuer auf energetische Grundbedarfe
Mit der Gasumlage und steigenden Preisen für Energie steigen die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zunehmend. Aus diesem Grund fordert die FDP-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern die vollständige Freistellung von der Umsatzsteuer (der sogenannten Mehrwertsteuer) auf alle energetischen Grundbedarfe oder zumindest die Anwendung des niedrigstmöglichen ermäßigten Steuersatzes. Dazu äußert sich der Fraktionsvorsitzende sowie haushalts- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke:
"Es ist nicht zu verstehen, dass über mehr oder weniger bedarfsgerechte Hilfen des Staates die Preisentwicklungen gestützt werden sollen, aber die zu erwartende zusätzliche Gasumlage auch noch der Umsatzsteuer von 19% unterworfen wird. Die Systematik muss es doch gebieten, dort zu entlasten, wo die Umsatzsteuer mit 19% noch zusätzlich drückt. Dabei reden wir bei der Energieversorgung nicht von einem Luxusgut, sondern von einem Grundbedarf. Wir sollten ernsthaft darüber nachdenken, alle energetischen Grundbedarfe von der Umsatzsteuer zu befreien oder aber sie mindestens nur mit dem niedrigstmöglichen ermäßigten Steuersatz zu besteuern. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, Denkverbote müssen fallen und die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist keine heilige Kuh, sondern muss die veränderte Lebenswirklichkeit in den Mitgliedstaaten berücksichtigen. Wenn nicht jetzt, wann denn dann?"
"Im Gegensatz zu allen anderen Entlastungspaketen wirkt die Absenkung der Umsatzsteuer direkt beim Verbraucher. Nebeneffekt wäre, dass auch komplizierte umsatzsteuerliche Regelungen im Bereich der Energiegewinnung durch bspw. Photovoltaik zum Eigenverbrauch und zur Einspeisung wegfallen könnten. Ich halte diesen Schritt für sehr vertretbar, zumal die bisherigen Entlastungspakete gleichermaßen teuer für den Fiskus, aber weniger bedarfsgerecht für die einzelnen Verbraucher wirkten. Wenn wir doch die langfristige Wohnraumvermietung steuerfrei stellen als Grundbedarf, warum dann nicht auch die Energielieferungen, die die Wohnung überhaupt erst nutzbar machen?"
"Deshalb reichen wir zur nächsten Landtagssitzung einen entsprechenden Antrag dazu ein, wonach die Landesregierung sich für ein solches direktes und wirksames Instrument einsetzen soll. Diese Maßnahme wirkt vor allem gerecht für alle, da alle unabhängig vom Einkommen mit der Umsatzsteuer belastet werden. Zielgenauer geht es nicht."