DOMKE: Wählerwillen und Ehrenamt werden gestärkt- richtig so!

Zur geplanten Änderung der Kommunalverfassung, die auch eine Aufhebung der Altersgrenze für Kandidaturen bei Bürgermeister- und Landratswahlen beinhaltet, erklärt der Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL:

"Was lange währt, wird nicht immer zwingend gut. Aber zumindest werden einige dringend notwendige Anpassungen an die Wirklichkeit nun auch in der Kommunalverfassung vollzogen. Dass das Höchstalter von Wahlbeamten mit der Novellierung der Kommunalverfassung aufgehoben wird, ist grundsätzlich zu begrüßen. Warum Wählerinnen und Wähler jemanden mit 63 Jahren nicht mehr zum Bürgermeister wählen dürfen, erschließt sich vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht. Die starre Altersbegrenzung ist nicht mehr zeitgemäß, auch vor dem Hintergrund, dass vor allem lebenserfahrene Menschen sich gern weiter in Verantwortung um die Belange ihrer Städte und Gemeinden kümmern wollen. Zudem haben wir es mit einer immer weiter steigenden Lebenserwartung zu tun. Die Entscheidung der Aufhebung der Altersbegrenzung stärkt somit den Wählerwillen. Will man erfahrene Menschen im Bürgermeisteramt oder will man vielleicht auch jungen frischen Wind, die Bürgerinnen und Bürger sollten genau diese Wahl haben und nicht gesetzlich daran gehindert werden."

"Es ist aber auch nachvollziehbar, dass diese Entscheidung eine gewisse Kritik und Skepsis aufwirft. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Gefahr besteht, dass Amtsinhaber quasi unbegrenzt einen Amtsbonus ausspielen könnten, wenn eine Altersbegrenzung nicht mehr gegeben ist. Am Ende entscheidet aber ja nicht der Amtsinhaber, ob er im Amt bleibt, sondern die Wählerinnen und Wähler treffen die Entscheidung an der Wahlurne."

"Ein lange überfälliger Schritt wird nun ebenfalls beseitigt. Online-Sitzungen von kommunalen Gremien werden in Zukunft auch außerhalb besonderer Lagen möglich sein. Hier wird endlich Rechtssicherheit für die Kommunen geschaffen. Hybride Sitzungen leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, die parlamentarische Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Die Partizipation für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder wird damit erleichtert, das Ehrenamt gestärkt."