DOMKE: Versteuerung der Energiehilfen weder umsetzbar noch sinnvoll
Zu unserem Antrag "Keine Versteuerung der Energiehilfen: Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig belasten – Finanzämter vor dem Kollaps bewahren" (Drucksache 8/2343), der in dieser Woche auf der Tagesordnung im Landtag steht, erklärt der Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, MdL René Domke:
"Wenn eine Versteuerung mehr Aufwand verursacht, als sie dem Fiskus überhaupt einbringt, muss sie weg. Dies trifft auf die Versteuerung der Energiehilfen des Bundes besonders zu. Wir Freie Demokraten fordern in unserem Antrag, von dieser Versteuerung abzurücken."
"Es würde bei allen Empfängern, auch denen, die sonst keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, beispielsweise die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner, die Mini-Jobber oder andere, eine Verpflichtung entstehen, eine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen, nur weil die Dezemberhilfe oder andere energiepolitische Hilfen zugeflossen sind."
"Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass allein die Versteuerung des "Dezemberabschlags Gas" einen administrativen Aufwand in Höhe von ca. 261 Millionen Euro bedeutet. Dem steht ein Einnahmepotential von 110 Millionen Euro entgegen."
"Zu den genannten Kosten kommen die enormen bürokratischen Belastungen hinzu, welche den Sinn einer Versteuerung letztlich völlig fraglich erscheinen lassen. Es entsteht eine Steuerbürokratie mit neuen vermutlich millionenfachen Erklärungspflichten, übermäßigem Aufwand bei den Menschen, in den steuerberatenden Berufen sowie einer enormen Zusatzbelastung in den Finanzbehörden Deutschlands. Einzelfallgerechtigkeit und soziale Bedenken hin oder her, nicht für alles kann das ohnehin schon komplizierte Steuersystem in Deutschland herhalten."
"Auch ist bis heute ungeklärt, wie die Besteuerung überhaupt funktionieren soll. Es liegen doch überhaupt keine Daten vor, wer sich beispielsweise hinter dem jeweiligen Gasanschluss verbirgt - ein Rentner, ein Gutverdiener oder ein Student. Wem rechnet man diese Hilfe bei der Einkommensteuer denn zu? Dem Anschlussinhaber, denjenigen, die ansonsten davon partizipieren, kann man die Hilfe in einem Haushalt aufteilen? Fragen über Fragen."
"Bei allem staatlichen Handeln muss immer auch die Sinnhaftigkeit von Maßnahmen in den Blick genommen werden. Hier spielen insbesondere Wirtschaftlichkeitsfragen und Fragen der Verwaltungseffizienz eine besondere Rolle. Hier würde das Verhältnis Kosten und Nutzen jedenfalls aus dem Lot geraten. Wir sagen daher: weg mit der Versteuerung des Dezemberabschlags Gas, mit der Versteuerung der Entlastungen aus Strom- und Gaspreisbremse und mit der Versteuerung der Energiepreispauschale für Rentner und Minijobber. Die Fraktionen von SPD und Grünen im deutschen Bundestag sollten ihren Widerstand aufgeben und dem Vorschlag des Bundesfinanzministers zum Verzicht auf eine Versteuerung der Energiehilfen folgen."