DOMKE: Unübersichtlich, kompliziert, verfassungsrechtlich bedenklich - M-V hat mit dem Bundesmodell auf die falsche Karte gesetzt
Zum Ergebnis des Kirchhof-Gutachtens zur Verfassungsmäßigkeit des reformierten Grundsteuergesetzes, äußert sich der Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, MdL René Domke:
"Das Gutachten zeigt erhebliche verfassungsrechtlich relevante Mängel des Bundesgesetzes. Viele dieser Mängel hat die FDP-Landtagsfraktion immer wieder eingewandt, als M-V sich entschied, die Besteuerungsgrundlagen nach dem Bundesmodell festzustellen. Es bestehen erhebliche formelle Mängel hinsichtlich der Kompetenzen, aber auch erhebliche materiell rechtliche Mängel. Allein die Bindung an Bodenrichtwerten, die selbst durch Gegenbeweis nicht korrigiert werden können, wird den Gleichheitsgrundsatz verletzen. Das Bundesmodell ist zudem viel zu unübersichtlich und kompliziert, weil es zu viele Parameter einbezieht, dann aber an anderer Stelle vereinfachend typisiert. Die Ländermodelle in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen kommen mit weniger Parametern aus und erfüllen damit überhaupt den Charakter einer Reform."
"Die FDP Mecklenburg-Vorpommern hat frühzeitig darauf verwiesen, dass die notwendig gewordene Grundsteuerreform hätte genutzt werden können, die auf bereits erhobene und vorhandene Datengrundlagen setzt, die ein kompliziertes dreistufiges Verfahren mit 3 Bescheiden unterschiedlicher Ebenen und Behörden durch eine Festsetzung aus einer Behörde ersetzt und die eine Planbarkeit für die kommunalen Haushalte sicherstellt."
"Es gehen derzeit massenhaft Einsprüche ein. Zum einen, weil die Menschen das ganze Verfahren mit Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und einem irgendwann für 2025 eingehenden Grundsteuerbescheid nicht verstehen und sich rechtlich alles offenhalten wollen. Zum anderen, weil prominent geäußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen. Es wäre angezeigt gewesen, in diesem Zeitraum die Bescheide unter den Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen, so dass jederzeit auch die Grundlagenbescheide noch geändert werden können oder angesichts der sich abzeichnenden Masseneinsprüche die Bescheide unter Vorläufigkeit zu stellen, um sie nicht bestandskräftig werden zu lassen. Beides wurde im Land abgelehnt. Wie aber die Finanzämter parallel zur Abarbeitung der Massen an Grundsteuererklärungen auch noch diese Massenrechtsbehelfe bescheiden sollen, ist mir schleierhaft. Am Ende wird man die Verfahren wohl ruhend stellen müssen."
"Es hätte die Möglichkeit für eine moderne Steuergesetzgebung gegeben, die vereinfacht und verständlicher ist. Wenn die Grundsteuer nun ein weiteres Mal reformiert werden muss, dann sollten Praktiker und Modernisierer gehört werden. Das Land hätte sich zu einem einfacheren Modell bekennen können und wird nun in einer Flut von Einsprüchen absaufen."
"Wir fordern zudem, dass den Menschen nun reiner Wein eingeschenkt wird mit einem Transparenzregister, damit auch nachvollzogen werden kann, dass die Grundsteuerreform auch tatsächlich aufkommensneutral umgesetzt wird. Ich habe eher den Eindruck, dass die ganze Verwirrung genutzt wird, um klammheimlich den Menschen im Land in die Taschen zu langen - denn die Grundsteuer zahlen wir alle, egal ob Eigentümer oder Mieter."
"Wir werden nicht müde, eine echte Reform voranzubringen, die ein unbürokratisches, unkompliziertes Verfahren zum Ziel hat und damit auch weniger Aufwand und Kosten verursacht. Deshalb werden wir in der kommenden Landtagswoche das Thema Grundsteuer wieder auf die Tagesordnung setzen."