DOMKE: Der Steuerzahler sollte nicht für private Rechtsstreitigkeiten aufkommen
Nach einem Rechtsstreit zwischen dem CDU-Landesvorsitzenden Christoph Ploß und der Ministerpräsidentin, den Manuela Schwesig verlor, wurden die Gerichtskosten der unterlegenen Seite nach Medienberichten durch das Land übernommen. Dazu äußert sich René Domke, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion:
„Der Steuerzahler sollte nicht für Rechtsstreitigkeiten von Manuela Schwesig aufkommen, in denen es um die Meinungsfreiheit geht, wie im Fall von Ploß. Weder gibt es einen sachlichen Grund für die Übernahme der Kosten durch das Land noch für die Unterstützung in dieser Angelegenheit durch die Staatskanzlei. Frau Schwesig sollte die Kosten für den verlorenen Prozess aus der eigenen Tasche bezahlen, wie jeder andere Bürger es auch machen müsste, wenn er sich gegen Meinungen wehrt.
In dem Streit um die Freie Meinungsäußerung sehe ich keinen eindeutig zuordenbaren Bezug zum Ministerpräsidentenamt. Frau Schwesig fühlte sich falsch wiedergegeben und drängte als Person auf Unterlassung. Dass der Fiskus nun für Gerichtsscharmützel um Meinungen herhalten muss, ist ein No-Go! Und könnte zudem sehr teuer werden, da Meinungen bei uns bekanntlich frei sind, auch wenn es der einen oder anderen eben nicht passt.
Die Entscheidung zur Kostenübernahme muss dokumentiert sein und wird von uns angefordert werden.“