DOMKE: Stellenbesetzungen haben transparent, nach Befähigung und Eignung zu erfolgen. Das gilt auch für Spitzenämter!
Ein Rechtsgutachten zur Untreuestrafbarkeit durch Verstöße gegen das Dienst-, Beamten- und Haushaltsrecht bei Stellenbesetzungen der obersten Thüringer Landesbehörden wirbelt im Freistaat viel Staub auf. In Auftrag gegeben wurde es von der CDU-Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe der FDP im Thüringer Landtag. Feststellungen, die auch im Schweriner Politikbetrieb für Unruhe sorgen könnten. Hierzu erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, MdL René Domke:
"Das Rechtsgutachten des Strafrechtlers Prof. Dr. Saliger zur Tatbestandsvermutung der Untreue bei der Besetzung höherer Dienstposten durch die Thüringer rot-rot-grüne Landesregierung lässt uns aufhorchen. Noch liegen uns die Feststellungen des Landesrechnungshofes in M-V nicht vor, aber es sind auch hier schwere Verstöße gegen die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Bestenauslese laut geworden."
"Nachdem bekannt wurde, dass in einem den Ministerien bereits länger vorliegenden Berichtsentwurf des Landesrechnungshofes derartige Feststellungen getroffen wurden, die erhebliche Mängel bei Stellenbesetzungen in Spitzenämtern vermuten lassen, forderte die FDP-Fraktion Aufklärung und die Vorlage des Berichtes. Dieser wird nun folgen und soll selbstredend keine personenbezogenen Daten offenbaren. Das ist auch folgerichtig. Denn es geht nicht darum, einzelne Bedienstete in Misskredit zu bringen. Es geht darum, dass Besetzungsverfahren transparent und für jedermann nach Leistung, Befähigung und Eignung zugänglich sein müssen. Sollte dagegen verstoßen worden sein, ist es nicht den Bediensteten anzulasten, sondern denjenigen, welche die Vorgaben zur Bestenauslese ignorieren und damit nach dem Gutachten von Prof. Dr. Saliger zu Besetzungen in Thüringen womöglich den Tatbestand der Untreue erfüllten."
"Die FDP-Fraktion wird diesen Fragen konsequent nachgehen und nicht lockerlassen. Da diese Besetzungen in M-V nur unter Zeichnung der Ministerpräsidentin erfolgen, fordere ich Frau Schwesig erneut auf, die Feststellungen ernst zu nehmen und die Praxis umgehend zu korrigieren."