DOMKE: Solidaritätszuschlag hat seinen Zweck seit Jahrzehnten verloren
Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag. Eine Entscheidung wird in den nächsten Monaten erwartet. Hierzu erklärt der Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL:
"Finanzpolitisch ist der Zuschlag dreieinhalb Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung und mit dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 nicht mehr zu begründen. Er sollte vereinigungsbedingte Sonderlasten tragen und ist nun eine Steuer neben der Steuer geworden. Nach Jahrzehnten sollte man mit dem bestehenden Steuer- und Finanzausgleichssystem versuchen, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen und nicht an einer Sonderabgabe festhalten. Der Staat hat nämlich kein Einnahmeproblem, sondern ein Problem mit der Prioritätensetzung und Konzentration auf seine Kernaufgaben."
"Aus meiner Sicht ist die Erhebung des Solidaritätszuschlags längst verfassungswidrig. Er hat sich längst zu einer ungerechtfertigten Wirtschaftssteuer entwickelt. Ich würde es begrüßen, wenn eine zukünftige Regierung sich selbstbestimmt für die Abschaffung entscheiden würde, anstatt erneut vom Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit bescheinigt zu bekommen. Mit SPD und den Grünen war dies in der Regierung nicht möglich."
"Die FDP wird sich weiterhin für das komplette Aus des Solidaritätszuschlages einsetzen - und zwar für alle. Gerade in den wirtschaftlich angespannten Zeiten, in denen wir uns aktuell befinden, würde von der Abschaffung eine dringend benötigte Entlastung für die Bürger und insbesondere die Unternehmen ausgehen. Eine klare Entlastung ist die Voraussetzung für die wirtschaftliche Erholung unseres Landes. Unsere Agenda bleibt klar – Entlastung für die Wettbewerbsfähigkeit statt Belastung!"