DOMKE: Schweriner Staatsanwaltschaft im Kreuzfeuer der Kritik - Fehlende Entschlossenheit bei der Verfolgung von Rechtsextremen!
Im Rahmen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung des Nordkreuz-Komplexes und rechtsextremistischer Netzwerke in Mecklenburg-Vorpommern wurden in dieser Woche erneut eher beunruhigende Erkenntnisse hervorgebracht. Hierzu heißt es vom Vorsitzenden der FDP-Fraktion, René Domke, MdL:
"Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat nach meiner Auffassung grundsätzlich ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Gleichwohl vermittelte die Vernehmung erneut den Eindruck, dass die Intensität der Strafverfolgung im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen das so genannte Nordkreuz-Netzwerk unzureichend war. Was aber darauf zurückzuführen ist, dass die Generalbundesanwaltschaft sich der Sache unzureichend annahm. Indizien wie der Aufbau und die Organisation der Gruppen, der rechtsextremistische Austausch in Gruppenchats, die Erstellung von Listen über Daten, sogar Wohnumfeldsermittlungen politischer Gegner, die Beschaffung von Munition und Waffen, die Beschaffung von Löschkalk und Leichensäcken reichten offenbar nicht aus, um von einem Organisationsdelikt auszugehen, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat oder der Bildung einer terroristischen Vereinigung."
"Trotz klarer Anzeichen für eine Organisation, meines Erachtens auch einer kriminellen Vereinigung und Indizien für Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zögerte die Staatsanwaltschaft, das ganze Ausmaß der Verbrechen aufzuklären. Das Verfahren gegen Groß, das 2019 mit einer Bewährungsstrafe wegen Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollrecht endete, verdeutlicht die Reduzierung auf das wenige, was man wirklich beweisen konnte. Die anschließend von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof verworfen und das Urteil damit bestätigt. Die Entscheidung des Generalbundesanwalts, kein Verfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung einzuleiten, gleicht einer politischen Schonung".
"Die zweite Zeugin der Staatsanwaltschaft Schwerin war nur kurz mit dem Fall betraut, äußerte jedoch deutliche Kritik an den Ermittlungen. Sie fühlte sich aufgrund der zögerlichen Haltung des Generalbundesanwalts nicht ernst genommen. Die mangelhafte Zusammenarbeit und unklare Zuständigkeiten im Umgang mit rechtsextremistischen Netzwerken beunruhigen und als Ausschussmitglied frage ich mich, ob erst hätten die Waffen gegen einen der politischen Gegner, über die man ja Daten sammelte, eingesetzt werden müssen, um die menschenverachtenden, rassistischen Ziele aus den Chats umzusetzen. Für mich waren diese Chats, in denen der Waffengebrauch gegen Menschen verherrlicht und glorifiziert wurde, Opfer verhöhnt und Gräueltaten relativiert wurden, deutlich mehr als Geschmacklosigkeiten und Entgleisungen."