DOMKE: Scholzsche Grundsteuerreform trifft Geldbeutel der Bürger teilweise empfindlich
Die Proteste gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer nehmen zu. In M-V gibt es bereits weit über 75.000 Beschwerden. Für den Vorsitzenden, finanz- und kommunalpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL, stellt das nur die Spitze des Eisbergs dar. Die FDP bleibt bei ihrer Forderung nach einem einfachen, klaren und gerechten Grundsteuersystem:
"Viele Bürgerinnen und Bürger erhielten die ersten Bescheide des komplizierten dreistufigen Grundsteuerverfahrens. Die meisten haben möglicherweise gar nicht erkannt, dass sie gegen jeden der drei Bescheide Einspruch hätten erheben sollen, was auf die Komplexität und die mangelnde Transparenz des Verfahrens zurückzuführen ist. Nun werden immer größere Grundsteuersteigerungen bekannt. Und der eine oder andere ist fassungslos, weil das Ausmaß jetzt erst offensichtlich wird."
"Ich bleibe bei meiner Kritik an der Scholzschen Grundsteuerreform. Sie ist ein verfassungsrechtlich hochbedenkliches Flickwerk, das auf unsicheren rechtlichen Grundlagen basiert. Seit Monaten warne ich vor den negativen Auswirkungen der Reform. Seit 2018 setzen sich die Freien Demokraten für eine Hebesatzbremse ein, um sicherzustellen, dass im Zuge der Reform nicht noch zusätzliche verdeckte Steuererhöhungen abgeschöpft werden."
"Die FDP wird weiterhin Druck auf kommunaler Ebene ausüben, um die Grundsteuerhebesätze zu senken, da diese letztlich die Höhe der Grundsteuer für die Bürgerinnen und Bürger bestimmen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass das Thema Grundsteuerreform im Vorfeld der Kommunalwahlen bewusst nicht thematisiert wurde. Die angeblich nicht ausreichende Datengrundlage war schon kurz nach den Wahlen plötzlich als ausreichend erklärt worden. Für mich bedeutet dies, dass man nicht ehrlich in die Kommunalwahlen gehen wollte."
"Die FDP M-V wird weiterhin auf eine Reform drängen, die die Grundsteuer einfach und gerecht gestaltet. So wie sie jetzt ausgestaltet ist, berücksichtigt die Grundsteuer fiktive Erträge aus der Immobilie, die bei Eigennutzung überhaupt gar nicht fließen. Und es ist mehr als verfassungsrechtlich bedenklich, wenn einfach Bodenwerte aus Gutachterausschüssen zugrunde gelegt werden, die für sich nicht anfechtbar und gerichtlich überprüfbar sind.“