DOMKE: Rot-Rot nimmt in Kauf, dass sich Arbeit in unteren Besoldungsgruppen nicht mehr lohnt
Am Donnerstag befasste sich der Finanzausschuss des Landtages mit den geplanten Gesetzesänderungen zu den Besoldungsbezügen und der Besoldungsstruktur des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL:
"Absolut ernüchternd war das Fazit in der Anhörung zu den Besoldungsbezügen und der Besoldungsstruktur. M-V trägt die rot-rote Laterne und alles was vorgelegt wurde, bietet nur Stückwerk, aber überhaupt keine echte Lösung. Die geplanten Gesetzesänderungen sind absolut ambitionslos. Über das Minimum, was das Bundesverfassungsgericht fordert, gehen die Entwürfe nicht hinaus. Das heißt, man wird nur tätig, wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass Landesbeamte im Vergleich zu Bürgergeldempfängern wenigstens 15% mehr Bruttobezüge erhalten müssen. Wir nehmen in Kauf, dass sich in den unteren Besoldungsgruppen Arbeit nicht mehr lohnt. Hinzu kommt, dass fast willkürlich bestimmte Besoldungsgruppen nicht angepackt werden. Das führt wiederum dazu, dass sich auch mehr Verantwortung und höhere Leistungsbereitschaft nicht mehr lohnt."
"Die Landesregierung verkennt, dass Aufgaben im Kernbereich der Landesverwaltung derart schlecht besoldet werden, dass wir irgendwann niemanden mehr dafür finden werden. Dass dies Sprengstoff in den Dienststellen ist, zeigen schon die mehr als 7.200 gestellten Anträge auf amtsangemessene Alimentierung. Die einzeln abzuarbeiten sind, weil das Land keine Musterklage zulässt. Der Unmut entsteht in den Dienststellen zudem, da nicht mehr die Tätigkeit im Fokus der Besoldung steht, sondern wie viele Kinder jemand hat, welche Zulagen, ob Beamter oder Tarifbeschäftigter."
"Wir benötigen einen neuen Gestaltungswillen und den Mut, die Besoldung tatsächlich grundlegend anzugehen. Hierzu gehört, dass wir stärker auf das Leistungsprinzip und die Wettbewerbsfähigkeit der Beamtenbesoldung setzen. Das beinhaltet auch, dass wir die Dienstpostenbewertung, die Einstiegsstufen, eine Erhöhung der Altershöchstgrenzen, die Ruhegehaltsfähigkeit von Zuschlägen und die pauschalen Beihilfen kritisch prüfen und dann auch umsetzten."