DOMKE: Landtag nicht nur rechtzeitig, sondern frühzeitig über Gesetzesinitiativen informieren

Zum Antrag der FDP-Fraktion "Parlamentsinformationsgesetz – Informationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag näher ausgestalten (Drucksache 8/1486)" äußert sich der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke:

"Ein Parlamentsinformationsgesetz entspricht dem Selbstverständnis des Parlaments und soll gewährleisten, dass das Landesparlament durch die Landesregierung noch frühzeitiger und umfassender über geplante Initiativen der Landesregierung informiert wird. So zumindest die Theorie. Die Praxis sieht in Mecklenburg-Vorpommern leider etwas anders aus."

"Derzeit werden die Landtagsabgeordneten von der Landesregierung durch die Gesetzgebung gepeitscht, die an den Grenzen der Verfassungsmäßigkeit kratzt. Stellenweise kann von einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren schwerlich noch die Rede sein. Dieser Diskussion könnte man mit der einfachgesetzlichen Ausgestaltung der Informationspflichten der Landesregierung entgehen. Als Oppositionsfraktion fühlen wir uns nicht frühzeitig und auch nicht umfassend informiert, zumal wir einen anderen Anspruch an die Informationen hätten als eine Intensivbefragung in irgendwelchen Ausschusssitzungen oder zugeraunte Bruchstücke auf den Parlamentsfluren oder in der Teeküche."

"Im Moment hören wir zu fast jedem Oppositionsantrag: "Sind wir längst dabei.“, „Bereiten wir gerade vor" und das klingt zumindest höflicher als "Lehnen wir einfach ab, egal aus welchem Grund", aber es zeigt die Informationsasymmetrie. Wären wir rechtzeitig eingebunden, könnten die Initiativen darauf abgestimmt werden. Regierungshandeln darf nicht zur Blackbox werden, die je nach Auslegung der Geschäftsordnung der Landesregierung hin und wieder mal einen vorsichtigen Schulterblick zu erkennen gibt."

"Schade, dass die Parlamentarier der regierungstragenden Fraktionen nicht erkannt haben, dass das Parlamentsinformationsgesetz auch ihre Position gestärkt hätte, dies nicht einmal im Rechtsausschuss beraten zu wollen, grenzt an Arbeitsverweigerung."