DOMKE: Landesregierung tappt bei Grundsteuerreform weiterhin im Dunkeln
Die Grundsteuer bleibt Thema im Landtag und erst recht in den Städten und Gemeinden. Anlass dafür ist, dass in MV die Befürchtung wächst, dass die Grundsteuerreform, die Anfang kommenden Jahres wirksam wird, das Wohnen verteuert und gleichzeitig die Steuer für Gewerbe-Immobilien sinkt. Dazu äußert sich der Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke, MdL:
"Das Kind namens Grundsteuerreform rutscht nach und nach in den Brunnen, den die Steuerzahler dann wieder trockenlegen sollen. Zum einen wird deutlich, dass die Reform teilweise sehr hohe Belastungen mit sich bringen wird, dafür an anderer Stelle massiv entlastet. Richtig sprechfähig sind nur die wenigsten, weil immer wieder auf die fehlende Datenlage verwiesen wird. Ich stelle deutlich infrage, ob man nicht im Hinblick auf die Kommunalwahlen am 9. Juni den Menschen einfach keinen reinen Wein einschenken möchte. Denn natürlich ist es die kommunale Ebene, die die viel versprochene Aufkommensneutralität über die Hebesätze für die Grundsteuer herstellen soll. Die Wählerinnen und Wähler haben gerade im Hinblick auf die Kommunalwahl einen Anspruch darauf, zu erfahren, was auf sie zukommt."
"Fragt man nach den konkreten Folgen der Reform, werden zwei Dinge deutlich. Die Landesregierung tappt bei der Grundsteuerreform weiterhin im Dunkeln oder vermittelt zumindest den Eindruck. Ich warte noch darauf, ob mir jemand beantworten kann, wie sie zwischen gewollten und ungewollten Lastenverschiebungen unterscheiden möchte. Eine Begrifflichkeit, über die man mal nachdenken sollte. Ich denke, dass es dem Steuerzahler herzlich egal ist, ob er nun wegen einer gewollten Lastenverschiebung oder einer ungewollten Verwerfung ein Vielfaches der Grundsteuer zahlen muss."
"Interessant ist, wie die Landesregierung versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen und diese an die Kommunen weiterzugeben. Nachdem die Landesregierung jede mögliche Anpassung im Rahmen der Grundsteuerreform auf Landesebene ignoriert oder verschlafen hat, etwa durch eine differenziertere Bewertung der Grundsteuerwerte oder eine differenziertere Anpassung von Steuermesszahlen, soll dies nun die kommunale Ebene ausbaden. Die vermutlich einzige verbliebene Möglichkeit, um übermäßige Verwerfungen bei der Grundsteuer zu verhindern, besteht darin, dass die Städte und Gemeinden verschiedene Hebesätze festsetzen sollen."
"Die Kommunen stehen dann vor einem Dilemma. Denn egal, was sie tun, eine nie dagewesene Klagewelle wird sie treffen. Davor haben wir immer gewarnt. Doch leider wurden unsere Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit, zu den finanziellen Ungleichgewichten, zur Aufkommensneutralität genauso wie unsere Anträge zur Grundsteuerreform alle ignoriert. Ich bin mir sicher, die neue Grundsteuer wird wieder vor dem Verfassungsgericht landen. Je nach Urteil heißt es dann: Nach der Reform ist vor der Reform."
"Für diesen Fall möchte ich schon jetzt für ein einfaches, anreizkompatibles, rechtssicheres und unbürokratisches Grundsteuermodell in vollständiger Verantwortung der Kommunen werben. Das komplizierte dreistufige Verfahren gehört abgeschafft. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die Landesfinanzämter weiterhin ein kompliziertes Besteuerungsverfahren führen, das die Steuerzahler gar nicht mehr verstehen."