DOMKE: Landesregierung sollte mehr Weitblick zeigen und Kommunalverfassung entsprechend anpassen
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ab dem Jahr 2023 und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie, über den heute im Landtag abschließend abgestimmt wurde, äußert sich der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke:
"Den kommunalen Vertretungsorganen muss es möglich sein, auch in außergewöhnlichen Notsituationen ihrer Sitzungstätigkeit nachzugehen, von daher unterstützt die FDP den Gesetzentwurf. Für uns FREIE DEMOKRATEN geht dieser allerdings nicht weit genug. Allein die Ausrichtung auf Sars-CoV2 und Energiekrise ist zu kurz gedacht. Die Flutkatastrophe im Ahrtal im letzten Jahr, aber auch die Energiekrise haben aufgezeigt, wie schnell andere Notsituationen eintreten können, die ein Zusammenkommen in Präsenz unmöglich machen. War doch der ursprüngliche Titel des Gesetzentwurfes noch allein auf Sars-CoV2 gemünzt."
"Warum eröffnen wir den Gemeindevertretungen nicht per se die Möglichkeit, in hybrider oder rein digitaler Form zu tagen? Warum wird keine Änderung der Kommunalverfassung dergestalt vorgenommen, dass diese Möglichkeit generell eröffnet wird. Die Landesregierung sollte hier mehr Weitblick zeigen und die Kommunalverfassung entsprechend anpassen. Gerade auch vor dem Aspekt, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Flächenland ist und die Fahrtwege zu Sitzungen der Gemeindevertretungen oft unverhältnismäßig lang sind, sollte die Möglichkeit von hybriden oder rein digitalen Sitzungen grundsätzlich ermöglicht werden. Videokonferenzen haben sich doch bewährt."
"Eine weitere Erleichterung für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker wäre die Option, zu bestimmten Angelegenheiten außerhalb einer Sitzung im schriftlichen oder elektronischen Verfahren eine Beschlussfassung herbeizuführen. Der Grund, wieso das Umlaufverfahren wieder abgeschafft wurde, scheint uns indes nicht ersichtlich. Diese Entscheidung sollte aus unserer Sicht noch einmal gründlich überdacht werden. Grundsätzlich sind die Regelungen sinnvoll, notwendig und wichtig für die Kommunen."