DOMKE: Landesregierung lässt Betreuungsvereine weiter im Regen stehen
Der Rechtsausschuss befasste sich heute erneut mit der Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes und weiterer Gesetze zur Anpassung an das Betreuungsrecht des Bundes. Hierzu äußert sich der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, René Domke:
"Die rot-rote Landesregierung zeigt weiterhin keine Einsicht hinsichtlich einer bedarfsgerechten finanziellen Ausstattung für die Betreuungsvereine. Dabei war die Botschaft der Sachverständigen in der vergangenen Anhörung eindeutig: Der von der Landesregierung vorgesehene Festbetrag von landesweit 200.000 Euro für die 26 im Land anerkannten Betreuungsvereine reicht bei Weitem nicht aus. Auch der durch die Fraktionen SPD und LINKE nun eingebrachte Änderungsantrag ändert nichts daran, dass das Land die Betreuungsvereine und letztlich die Kommunen ab 1. Januar 2023 im Regen stehen lässt. Sofern die Betreuungsvereine die ihnen zugewiesenen Querschnittsaufgaben nicht mehr wahrnehmen können, müssen die Betreuungsbehörden und damit letztlich die Kommunen einspringen. Kein anderes Bundesland agiert mit derart geringen Geldern. Das ist ein Armutszeugnis für Mecklenburg-Vorpommern."
"Wenn das Betreuungsrecht des Bundes eine bedarfsgerechte Finanzierung vorsieht, kann das Land nicht einfach eine bedarfsunabhängige Festschreibung vornehmen. Die Bedarfsgerechtigkeit gibt den Haushaltsansatz vor und nicht die Maßgabe des Haushaltes gibt allein vor, wie hoch der Bedarf sein darf. Da aus unserer Sicht dringend finanzieller Nachbesserungsbedarf besteht, hat die FDP-Fraktion im Rechtsausschuss einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung eingereicht. Um sicherzustellen, dass die anerkannten Betreuungsvereine auch die ihnen zugewiesenen Querschnittsaufgaben erfüllen können, sollte für das Jahr 2023 der Empfehlung der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine für Flächenländer gefolgt werden. Der entsprechende Antrag der FDP-Fraktion zur Anhebung des Unterstützungsbetrages wurde jedoch im Rechtsausschuss abgelehnt. Dabei hatte selbst das zuständige Ministerium im Rahmen der Ausschussberatung eingeräumt, dass der vorgesehene Betrag nicht auskömmlich sein wird und daher ursprünglich ein Betrag in Höhe von 600.000 Euro für den Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet werden sollte."
"Die Landesregierung hat scheinbar vergessen, dass die Betreuungsvereine eine überaus wichtige Aufgabe erfüllen. Schließlich weiß niemand von uns, wann man selbst oder Angehörige in die Situation einer Betreuung kommen könnten."