DOMKE: Komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlages ist weiterhin richtig!
Zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) über die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlages erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der FDP Landtagsfraktion M-V, MdL René Domke:
"Als FDP kämpfen wir seit Langem für das komplette Aus des Soli - und zwar für alle. Die Frage, ob die Regelungen für den Solidaritätszuschlag seit 2020 verfassungswidrig sind, gehört in unseren Augen vor das Bundesverfassungsgericht. Durch die heutige Entscheidung des BFH wurde die Klage bedauerlicherweise auf dieser Ebene abgewiesen und wird nicht weiter in Karlsruhe behandelt. Wir gehen aber davon aus, dass die Kläger jetzt Verfassungsbeschwerde einreichen werden. Außerdem ist auch eine weitere Verfassungsbeschwerde dazu anhängig, die unter anderem von meinem FDP-Kollegen Florian Toncar initiiert wurde. Es geht weiterhin auch um die Frage, ob die Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz in unserer Verfassung verstößt. Der Soli wird schon lange nicht mehr dazu verwendet, wofür er einmal eingeführt wurde, sondern ist ein willkommener fiskalischer Beifang. Er ist auch steuerpolitisch keine temporäre Sonderabgabe mehr, sondern längst eine dauerhaft zementierte Steuererhöhung, die völlig unsystematisch ist."
"Unabhängig von der rechtlichen Betrachtung setzen wir uns auf politischer Ebene weiter für die komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlages ein. Das ist nicht nur eine Frage der Glaubwürdigkeit, sondern auch entscheidend für die Entlastung der vielen betroffenen mittelständischen Unternehmen. Menschen und Unternehmen befinden sich ohnehin in einer schwierigen Situation - in einem Land, das bei Steuern und Sozialabgaben zur Weltspitze gehört. Eine spürbare Entlastung ist die Voraussetzung für die wirtschaftliche Erholung unseres Landes. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern stehen wir bei Wirtschaft und Arbeitsmarkt vor riesigen Herausforderungen. Unsere Agenda heißt deshalb weiter: Entlastung statt Belastung!"