DOMKE: Klare Kommunikation, schnelle unbürokratische Hilfe und bedarfsgerechte Entlastungen brauchen wir

Zur heutigen Regierungserklärung der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zur aktuellen Situation der Energieversorgung und zu den Anträgen von FDP (Keine Steuerbürokratie aufbauen für die Gaspreisbremse und andere direkte Hilfen - Drucksache 8/1487), CDU (Aufstockung und Einrichtung weiterer Härtefallfonds sowie Errichtung eines wirksamen Rettungsschirms zur Milderung der Folgen der Energiekrise - Drucksache 8/1474) und AfD (Energiekosten – Soforthilfe für private Haushalte, Kommunen, Unternehmen, Vereine und Soloselbstständige - Drucksache 8/1480) sowie zum gemeinsamen Antrag von SPD, Linke, Grüne und FDP (Zusammen durch die Krise: Mecklenburg-Vorpommern und der Bund entlasten gemeinsam von hohen Gas- und Strompreisen - Drucksache 8/1524) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, René Domke:  

"Für uns Freie Demokraten steht die Entlastung der Bürgerinnen und Bürgern im Land an erster Stelle, nicht das politische Kalkül! Was wir nun brauchen, sind klare Kommunikation sowie schnelle unbürokratische Hilfen und bedarfsgerechte Entlastungen. Die Menschen im Land erwarten von uns Lösungen, dies demonstrieren sie uns Woche um Woche. Über die Ursachen der Energiekrise wurde lange genug geredet. Es geht nun darum, dass konkret umgesetzt wird." 

"Ich bin deshalb sehr froh, dass die Bundesregierung die Expertenkommission Gas und Wärme ins Leben gerufen hat. Die Vorschläge dieser Kommission richten sich strikt nach den Erkenntnissen aus allen für die Energieversorgung relevanten Bereichen mit Praxisbezug.  Schon frühzeitig haben wir vor Maßnahmen gewarnt, die Mitnahmeeffekte oder Fehlanreize erzeugen würden, oder dass Entlastungen nicht an Verbraucher weitergegeben werden. Ebenso ist Vorsicht geboten, wenn Maßnahmen den sich aus der Preisentwicklung ergebenden Innovationsdruck abschwächen. Insofern sind durchdachte und wirksame bedarfsgerechte Instrumente entwickelt worden."

"Die FDP-Landtagsfraktion fordert aber auch, diese Lösungen besser zu kommunizieren. Vielen Menschen und Unternehmern ist nicht genau klar, welche Maßnahmen wie genau in ihrer Lebenssituation wirken, wann Härtefallhilfen wirken und worauf sie sich genau einstellen müssen."

"Erfreut hat die FDP-Landtagsfraktion zur Kenntnis genommen, dass zumindest nicht mehr angedacht ist, die Hilfen im Rahmen der Gas- und Strompreisbremse sowie der Übernahme der Abschlagszahlungen für Dezember 2022 für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger als geldwerten Vorteil zu versteuern. Bereits die einkommensteuerliche Behandlung der 300 Euro Energiepauschale haben zu einem Verwaltungsaufwand von 550 Mio. Euro geführt. Das heißt, ein großer Teil der angedachten Hilfe wurde mit Verwaltungsaufwand verfrühstückt, obwohl damit echte Hilfe hätte wirken können. Wäre die allgemeine Versteuerung als geldwerter Vorteil so umgesetzt worden, wären plötzlich unzählige Menschen in diesem Land möglicherweise einkommensteuerpflichtig, mindestens aber abgabeverpflichtet geworden, die es vorher nicht waren. Leider ist der aktuelle Status Quo in dem Beschluss der MPK immer noch ein großes Problem. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken einer willkürlichen Einkommensgrenze, ab welcher eine Versteuerung des geldwerten Vorteils zu erfolgen hat, habe ich erhebliche Zweifel an der Praktikabilität. Denn die Energieabrechnungen erfolgen haushaltsbezogen, unabhängig davon, wie viele und welche Steuerzahler mit welchem individuellen Einkommen diesem Haushalt angehören. Die angedachte Versteuerung hingegen berücksichtigt nur das Einkommen der Einzelpersonen, ohne dass diesen ein konkreter Anteil an den Energiekosten und eines möglichen geldwerten Vorteils zugeordnet werden kann. Hier sollte bei der weiteren Ausgestaltung ein teures, kompliziertes und bürokratisches Erklärungsverfahren unbedingt vermieden werden."