DOMKE: Ja zur geschlechtersensiblen Sprache, aber bitte korrekt angewendet

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes, der an diesem Mittwoch im Landtag in die Schlussabstimmung ging, äußert sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, René Domke: 

"Mit dem Gesetzentwurf startet die Landesregierung einen Versuchsballon, die gendergerechte Sprache auch in die sprachliche Gestaltung von Gesetzestexten einfließen zu lassen. Gut gemeint ist nicht gleich auch gut gemacht. Es werden die wesentlichen Grundsätze der sprachlichen Gestaltung von Gesetzestexten und etablierte Berufsbezeichnungen missachtet, was sogar die Berufsträgerinnen und Berufsträger empört. Das Projekt ist zudem auch grammatikalisch vollends misslungen. Wir FREIE DEMOKRATEN versperren uns nicht einer geschlechtersensiblen Sprache, wenn sie dann korrekt angewendet wird. Dass es problematisch ist, auf Biegen und Brechen Berufsgruppen in Kreationen substantivierter Partizipien zu zwängen, hat die Landesregierung wohl auch selbst erkannt und glänzt mit einer Inkonsequenz, die ihresgleichen sucht. Es ist schlichtweg falsch, Dolmetscher zu Dolmetschende und Übersetzer zu Übersetzende zu machen. Das substantivierte Partizip versteht unter einem Übersetzenden einen Menschen, der genau in diesem Moment übersetzt. Ein Übersetzer ist ein solcher allein durch die Berufsbezeichnung, ganz egal, was er gerade macht. Ein Trinkender ist auch nicht automatisch ein Trinker. Eine Singende wird grammatikalisch nicht automatisch zu einer Sängerin."

"Gesetze müssen verständlich, widerspruchsfrei, praktikabel und tatbestandlich konsistent anwendbar sein, damit rechtliche Entscheidungen voraussehbar und für Gerichte kontrollierbar sind. Deshalb findet sich in Gesetzestexten die Verwendung des generischen Maskulinums."