DOMKE: IT-Architektur in diesem Land kritisch hinterfragen und Datensicherung stärken!
Zur aktuellen Beweislieferung um die gelöschten E-Mails des ehemaligen Energieministers Christian Pegel erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL:
"Seit Anforderung der E-Mails (Juli 2023) vom damaligen und von Gedächtnislücken geplagten Energieminister Pegel wartet der Parlamentarische Untersuchungsausschuss Klimaschutzstiftung bis heute auf die vollständige Beweislieferung durch das frühere Energieministerium."
"Auch die Anforderung von Backups vom Datenverarbeitungszentrum M-V (DVZ) bringt nach über einem halben Jahr nun die traurige Gewissheit: Die letzte vollständige Kopie von Pegels Postfach ist nur von Mitte letzten Jahres verfügbar und somit außerhalb des Untersuchungszeitraums. Die nach den Worten des Ministers selbstständig aus Klimaschutzgründen gelöschten E-Mails wurden nach dem geltenden Verfahren nach 2 Wochen von den Servern der DVZ GmbH automatisch gelöscht. Das DVZ ist das Datenverarbeitungszentrum in M-V und das Land alleiniger Gesellschafter dieser GmbH."
"Einzig aus einer sogenannten Notfallsicherung lassen sich für den fraglichen Untersuchungszeitraum Logs der Mail-Relays (sog. Weiterleitungsprotokolle vom Absender an den Adressaten) wiederherstellen. Wir werden genau draufschauen, welche Hinweise sich aus etwaigen Log-Dateien herleiten lassen."
"Die geltende Backup-Praxis erschüttert auch dahingehend, dass im Falle eines Angriffs auf die IT-Architektur etwaige E-Mails ebenfalls nicht abgesichert wären. Die längerfristigen Notfallsicherungen enthalten keine Kopie der Mails. Wir werden diesen Vorgang zum Anlass nehmen, die IT-Architektur in diesem Land kritisch zu hinterfragen. Und darauf drängen, sie derart zu strukturieren, dass wir auf Cyberattacken bestmöglich mit Backups reagieren können. Erst 2021 führte ein großangelegter Cyber-Angriff zu einem Totalausfall unter anderem der Stadtverwaltung Schwerin."
"Irritierend ist für uns, dass das DVZ als landeseigenes Unternehmen dem Untersuchungsausschuss einen Kostenvoranschlag von knapp 13.000 Euro übermittelt. Ob und inwieweit diese Kalkulation gerechtfertigt ist, wird zu prüfen sein. Hier würde uns der den IT-Dienstleistungen zugrundeliegende Rahmenvertrag zwischen DVZ und dem Land hinsichtlich der Pflichten als Dienstleister sehr interessieren. Um daraus Schlüsse rund um die Finanzierung zu ziehen und diese kritisch hinterfragen zu können."