DOMKE: Grundrechtseingriffe nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich
Zur Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes MV sowie des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes MV erklärt der sicherheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke:
"Einmal mehr wird von der Landesregierung ein Gesetz vorgelegt, getrieben vom Verfassungsgericht, das nur grobe Mängel beseitigt. Dabei geht es um Eingriffe in Freiheitsrechte. Und wieder wird nur das Nötigste repariert. Getragen von der Hoffnung, die nächste Schelte vom Verfassungsgericht kommt nicht allzu schnell. Dieses Agieren stößt bei uns Freien Demokraten seit Jahren auf Unverständnis."
"Aus unserer Sicht sind die Schwellen für die Beantragung der Bestandsdatenauskunft deutlich zu niedrig angesetzt. Die FDP-Fraktion könnte sich hier eher einen sogenannten Fix-and-Freeze-Ansatz vorstellen. Daten werden grundsätzlich zunächst gespeichert. Das „Auftauen“, sprich der Zugriff darauf, gehört aber angesichts der Bedeutung für die Freiheitsrechte des Einzelnen unter Richtervorbehalt gestellt. Für diese Debatten müssen wir uns Zeit nehmen und Gründlichkeit muss vor Schnelligkeit gehen."
"Weitsicht vermissen wir aber nicht nur beim Handwerklichen, sondern auch bei der Zeit, die der Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes MV sowie des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes MV eingeräumt wird. Erneut wird hier ein Gesetzentwurf, ein bedeutender Gesetzentwurf, im Eiltempo durch das Parlament gejagt. Wir beraten hier aber nicht über Lappalien. Wir beraten darüber, inwieweit in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch staatliche Organe eingegriffen werden darf. Hier sollten wir doch etwas mehr Sorgfalt walten lassen. Die Reparatur im Notbetrieb ohne inhaltliche Tiefe muss ein Ende haben."