DOMKE: Gesetze brauchen sprachliche Klarheit

Heute wurde im Rechtsausschuss zum Gesetzentwurf über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes beraten. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke:

"Auch wenn der Rechtsausschuss heute noch keine Beschlussfassung gab, so bleibt der Gesetzentwurf durchaus änderungsbedürftig. Notwendig wird eine Neufassung durch das Gerichtsdolmetschergesetz auf Bundesebene. Allerdings versucht die Landesregierung in ihrem Entwurf eine geschlechterneutrale Sprache zu verwenden und riskiert, dass die Rechtssprache uneinheitlich wird. Während der Bund Regelungen in einem Gerichtsdolmetschergesetz trifft, praktiziert die Landesregierung mit den Begriffen "Übersetzende" und "Dolmetschende" den grammatikalischen Fehlgriff in eine Partizip Form. Sprachliche Klarheit in Gesetzen sieht anders aus."

"Hier sieht die FDP eine sich einschleichende sprachliche Unklarheit und grammatikalische Unkorrektheit. Das Partizip I wird als Nomen mit adjektivischer Endung für Personen verwendet, die gerade eine bestimmte Tätigkeit ausüben. Ein Sitzender ist jemand, der gerade sitzt, und eine Übersetzende übersetzt genau in diesem Moment. Dies wird aber falsch, wenn die konkrete Handlung nicht mehr ausgeübt wird und ist damit denkbar ungeeignet für Berufsbezeichnungen, weil auch Dolmetscher und Übersetzer nicht ständig dolmetschen oder übersetzen, sondern ihr Beruf auch notwendigerweise andere Tätigkeiten erfasst, wie Fortbildungen, Qualifikationen, Büroarbeiten, Abrechnungen usw."

"Während sich im Alltagsgebrauch alle möglichen Formen der geschlechterneutralen Sprache nebeneinander entwickeln, so müssen sich Gesetze in einem funktionierenden Rechtsstaat am Gebot der Normenklarheit messen lassen. Dazu gehört unter anderem, dass Gesetze verständlich, widerspruchsfrei und praktikabel sein müssen."

"Völlig unverständlich wird dann der Gesetzesentwurf, wenn er Zitate aus dem im generischen Maskulinum verfassten Gerichtsdolmetschergesetz übernimmt und selbst das Wort Dolmetscher auf Krampf vermeidet. Auch wird man den eigenen Ansprüchen selbst nicht gerecht, indem man an anderer Stelle von Präsidentin oder vom Präsidenten spricht und nicht von "Präsidierenden" und im weiteren Gesetzeswortlaut von Dolmetscher- und Übersetzerprüfung spricht. Der Versuch der Landesregierung, einen Gesetzentwurf in neutraler Sprache vorzulegen, ist kläglich gescheitert."