DOMKE: Ein Gesamt- oder Detailbild haben wir noch lange nicht
Zur heutigen Zeugenanhörung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klimaschutzstiftung MV erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende, MdL René Domke:
"Die heutigen Zeugenvernehmungen des PUA zur Klimaschutzstiftung MV drehte sich erneut um Fragen des Planfeststellungsverfahrens für die Pipeline Nord Stream 2. Festzustellen war, dass es eine gewisse Nähe zu Vertretern des Vorhabenträgers Nord Stream 2 AG gegeben hat, teilweise persönliche Beziehungen aufgebaut wurden. Einladungen zum Essen, zu einem Gala-Dinner anlässlich einer Segel-Regatta Nord Stream Race, pikanterweise unmittelbar nach der Krim-Annexion durch Russland, und eine Ausfahrt mit einem Segelschulschiff werfen Fragen auf. Denn der dienstliche Charakter lässt sich nicht immer gleich erschließen. Wir reden hier vom Umgang eines Vorhabenträgers mit einer Genehmigungsbehörde. Für eine direkte Einflussnahme ergab sich allerdings bisher kein hinreichender Beleg."
"Fragen entstehen auch hinsichtlich einiger Formulierungen im Aktenbestand, wenn innerhalb der Behörde von "mehr Weichspülen geht ja gar nicht mehr" in Bezug auf Kommunikation mit Nord Stream 2 AG, "hoffentlich gefällt es jetzt ..." (Abteilungsleiter des Ministeriums) oder im weiteren zwischenbehördlichen Austausch von "üblichen Spielchen" gesprochen wird, wenn es um die Rechtfertigung von zusätzlichen Stellen geht."
"Als der Planfeststellungsbeschluss an das Ministerium mit der Bitte um Hinweise übersandt wurde, lautete die Antwort: "Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ich mich da einmischen würde!". Das dürfte wohl über die sonst übliche Kommunikationsform zwischen Ministerium und nachgeordneter Behörde hinausgehen. Zu denken gab mir vor allem die Beteiligung von ehemaligen Nord Stream 2- Mitarbeitern bei den benötigten Zertifizierern, die das Projekt gutachterlich begleiteten. Ich frage mich, ob sich da nicht Bedenken seitens des Bergamtes hätten aufdrängen müssen."
"Wenn zudem eine Liste des Rechtsfehlerpotenzials der Antragsunterlagen im Verfahren Nord Stream 2 mit 47 Punkten von der begleitenden Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann kurz vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens übergeben wurde und hierzu nicht einmal ein Bearbeitungsvermerk, eine Aktennotiz oder Besprechungsprotokoll vorgelegt werden kann und auch keine Erinnerungen greifbar sind, ist das schon sehr merkwürdig. Man konnte davon ausgehen, dass das gesamte Projekt erheblicher Kritik ausgesetzt war. Vor allem, wenn die Formulierung der 47 Punkte angeblich der Haftungsfreistellung dieser Rechtsanwälte dienen sollte, hätte man erst recht eine rechtssichere aktenmäßige Bearbeitung erwarten dürfen. Auch die Wortwahl, "trotz enormer Anstrengungen sei der Planfeststellungsbeschluss noch zu sehr mit der heißen Nadel gestrickt" lässt einen als Ausschussmitglied mit mehr als gemischten Gefühlen zurück."
"Weiter zu hinterfragen sind auch die Verbindungen zu den Ministerien. Teilweise gab es hier keine abrufbaren Kenntnisse oder Erinnerungen mehr, weil die Kommunikation nicht bis auf Bearbeiter- oder Referatsebene stattfand. Insofern müssen wir das Mosaik weiterhin sorgsam zusammenstellen. Ein Gesamtbild oder auch nur ein Detailbild haben wir auch nach der heutigen Zeugenvernehmung noch lange nicht."