DOMKE: Der Gang nach Karlsruhe wird an der Auskunftspflicht der Klimaschutzstiftung nichts ändern
Im Streit um ihre Auskunftspflicht gegenüber der Presse zieht die Klimastiftung nun vor das Bundesverfassungsgericht. Dazu erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke:
"Der nächste Akt des Possenspiels um die Klimaschutzstiftung MV hat begonnen. Nun wird das Katz- und Maus-Spiel um Namen und Beteiligungen am Bau der Nord Stream 2-Pipeline höchstrichterlich entschieden werden. Die Einordnung der Klimaschutzstiftung als von der Landesregierung beherrschtes Instrument zum Bau der Pipeline mit den entsprechenden Offenlegungspflichten durch das Oberlandesgericht wird vom Stiftungsvorstand nicht geteilt und in einem Rechtsstaat können natürlich Rechtsmittel genutzt werden."
"Am Ende darf sich die Aufklärung aber nicht verzögern. Unabhängig davon, wie man sich zum Bau der Pipeline an sich positioniert, hat die Öffentlichkeit einen Anspruch, zu erfahren, wer in welcher Form und auch mit welchen Einflussmöglichkeiten an der Idee und der Umsetzung beteiligt war, politisch, finanziell, wirtschaftlich. Es wird deutlich, dass der Parlamentarische Untersuchungsausschuss notwendig ist, denn auf eine freiwillige Transparenz hätte der Landtag wohl noch lange warten können. Ohne bestimmte Erkenntnisse kann man den ganzen Entstehungs- und Entscheidungsprozess als auch die Ausführung und den Abschluss des Projektes nicht verstehen. Wir jedenfalls wollen bekräftigen, dass wir an die Stiftung wie auch an die Landesregierung denselben Maßstab rechtsstaatlichen Handelns anlegen."