DOMKE: FDP-Landtagsfraktion MV fordert Wahrung der Rechtsstaatlichkeit nach Wahlfehler in Neubrandenburg

Die FDP-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern fordert nach einem schwerwiegenden Fehler in den Wahlunterlagen in Neubrandenburg entschlossenes Handeln und umfassende Aufklärung durch das Innenministerium. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion M-V, René Domke, MdL:

„Dieser gravierende Fehler stellt die Integrität des gesamten Wahlprozesses in Frage. Es gibt belastende Hinweise, dass die Gemeindewahlleitung mindestens intransparent handelte, indem sie die anderen Fraktionen über ein Schreiben des Innenministeriums informierte, den betroffenen Vertrauenspersonen der FDP jedoch erklärte, dass man noch auf eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht warte. Erst nachdem der Kreisvorsitzender der FDP im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Toralf Schnur, die Gemeindewahlleiterin mit den Tatsachen konfrontierte, zeigte diese Bereitschaft zur vollständigen Information. Ein solches Verhalten ist inakzeptabel. Sollte es sich erweisen, dass dies bewusst vorenthalten wurde, ist auch das Vertrauen in die Wahlleitung erschüttert."

"Die FDP-Landtagsfraktion fordert vom Innenminister Christian Pegel, dass die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde in seinem Haus eine lückenlose Aufklärung des Vorfalls vornimmt und für den Fall, dass sich der Vorwurf eines bewusst intransparenten Umgangs mit dem Schreiben des Innenministeriums erhärtet, die Neubrandenburger Wahlleitung von der Aufgabe entbindet. Es darf keinen Raum für Unwahrheiten, Verschleierung, Täuschung oder Intransparenz bei Wahlen geben. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Wahlen fair und korrekt durchgeführt werden."

„Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen und das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in den demokratischen Prozess zu schützen. Zudem sollte nun alles dafür getan werden, dass der Wahlgang in der gesamten Stadt Neubrandenburg verschoben wird und nicht nur in einem Wahlbereich. Wie will man einen solchen Extra-Wahlgang in einem Wahlbereich vor den Wählerinnen und Wählern rechtfertigen. Jede vorgezogene oder nachgeholte Auszählung würde die Stimmabgabe beeinflussen."