DOMKE: Entscheidung zum SOG MV war absehbar - Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden!

Zum heute veröffentlichten Beschluss des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes, welcher mehrere Vorschriften des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG MV) als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, äußert sich der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, MdL René Domke:

"Jetzt ist verfassungsgerichtlich untersetzt, was wir seit langem vermutet haben: Die Vorschriften des SOG MV sind in Teilen verfassungswidrig. Wir haben bereits in der Vergangenheit auf eine Überarbeitung des SOG gedrängt. Die angekündigte Novellierung des SOG MV ist nunmehr zwingend erforderlich. Die Landesregierung hat die Chance verpasst, gründlich vorzuarbeiten und muss nun in aller Hast bis zum Jahresende eine Änderung des SOG vorlegen. Es ist fatal, dass die rot-rote Landesregierung immer erst durch gerichtliche Entscheidungen zum Handeln getrieben werden muss."

"Es ist mir wichtig, klarzustellen, dass auch wir uns für eine effiziente Strafverfolgung und Strafvereitelung aussprechen. Doch die Maßnahmen des Staates müssen immer am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemessen werden. In den letzten Jahren gab es die Tendenz, die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zunächst soweit wie möglich einzuschränken und erst nach gerichtlichen Entscheidungen zu überarbeiten. Es darf bei unserer Gesetzgebung nicht die Regel werden, erstmal auszutesten, wie weit der Staat gehen darf."

"Als FDP-Fraktion fordern wir die Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur Evaluierung des SOG sowie die Entwicklung einer Überwachungsgesamtrechnung. Einen entsprechenden Antrag bringen wir in der Landtagssitzung im März ein. Es ist extrem problematisch, dass aktuell keinerlei Übersicht darüber besteht, mit welcher Intensität in die Grundrechte eingegriffen wird und welchen Mehrwert und Umfang die Eingriffe bei der Strafverfolgung haben. Dem Landesgesetzgeber ist es aus diesem Grund nahezu unmöglich, über die Erforderlichkeit und Angemessenheit von neuen und bestehenden Grundrechtseingriffen zu urteilen. Es bedarf dringend einer Gesamtschau sämtlicher Überwachungsgesetze, um dann die sogenannte Überwachungsgesamtrechnung - also die Erfassung der kumulierten Überwachungslast - zu ermöglichen."