Domke: Energetische Grundbedarfe generell umsatzsteuerfrei stellen - das richtige Mittel zur richtigen Zeit
Heute hat die FDP-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ihren Antrag "Mehrwertsteuersystemrichtlinie evaluieren - Bürgerinnen und Bürger bei Grundbedarfen effektiv entlasten" eingebracht und vorgestellt. Dazu heißt es vom haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke:
"Wir fordern die Landesregierung auf, sich für eine möglichst zeitnahe Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie dergestalt einzusetzen, dass die Staaten innerhalb der europäischen Union mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Umsatzsteuerbelastung der energetischen Grundbedarfe der Bürgerinnen und Bürger in ihrem Land erhalten."
"Allein bei einer Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Erdgas und Fernwärme könnten nach Daten des BDEW (Bundesverbands für Energie und Wasserwirtschaft) 66,9 % aller Haushalte entlastet werden. Wenn alle EU-Mitgliedstaaten die Umsatzsteuer ohnehin auch schon derart zur Abmilderung einsetzen, ist es doch nur folgerichtig, die Diskussion anzustoßen, ob energetische Grundbedarfe wie Strom-, Gas-, Öllieferungen nicht generell umsatzsteuerfrei gestellt werden können."
"Belgien hat zum Beispiel die Umsatzsteuer auf Strom und Gas vom Regelsteuersatz von 21 % auf 6 % gesenkt. Die Niederlande senkten den Umsatzsteuersatz auf Energie allgemein von 21 % auf 9 %. Polen hat die Umsatzsteuer befristet für Kraftstoffe vom Regelsteuersatz von 23 % auf 8 % gesenkt. Auf Gas wird dort aktuell keine Umsatzsteuer erhoben. Es zeigt bei der Umsatzbesteuerung von Energielieferungen, dass nahezu alle EU-Mitgliedstaaten die Umsatzsteuer nutzen, um die Belastung für die Verbraucher einzudämmen."
"Vor allem wirkt eine solche Umsatzsteuerabsenkung bei allen Verbrauchern. Auch bei solchen, bei denen einkommensteuerliche Entlastungen gar nicht wirken können, weil ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder im Eingangssteuerbereich. Es wäre faktisch ein atmender Deckel, ohne dass Marktmechanismen außer Kraft gesetzt werden müssen."
Hier geht es zum vollständigen Antrag.