DOMKE: Ein durchaus diskussionswürdiges und interessantes Konzept für eine digitalere, innovativere und effizientere Justiz
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes, der heute im Rechtsausschuss angehört wurde, und zum Konzept "Die Justiz 2030" erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, MdL René Domke:
"Wir Freie Demokraten begrüßen, dass es der Landesregierung endlich einmal gelungen ist, einen sehr schlanken Gesetzentwurf vorzulegen, in dem keine gesetzesfremden Vorschriften eingeflossen sind. Diesen Weg sollte die Landesregierung konsequent gehen und nicht wie zumeist und zuletzt beim Tariftreue- und Vergabegesetz Überregulierungen vornehmen."
"Den Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins, eine Aufsichtbeschwerde einzuführen, damit auch im Fall eines rechtswidrigen oder vermeintlich rechtswidrigen Handelns von Stiftungsaufsicht und Stiftungsorganen Dritten eine Klagebefugnis zusteht, begrüßen wir ausdrücklich. Es wird seit Jahren von Wissenschaft und Praxis gefordert und hat sich in anderen Staaten, wie etwa der Schweiz, Österreich und den USA längst längst bewährt. Es geht nicht darum, ein Misstrauen gegen die Stiftungsaufsicht zu schürren, sondern die verwaltungsgerichtliche Klagebefugnis zu erweitern. Man sollte den Gesetzentwurf losgelöst von der oft hitzigen Debatte um die Aufhebung oder Auflösung einer gerade sehr prominenten Stiftung im Land betrachten. Auch begrüßen wir die Anregungen, mehr Transparenz dadaurch herzustellen, indem die Vertretung der Stiftungen in ein Stiftungsverzeichnis aufzunehmen ist, damit im Rechtsverkehr klar ist, wer die Stiftung mit welcher Befugnis vertritt."
"Die Justizministerin wiederum stellte ein durchaus diskussionswürdiges und interessantes Konzept für eine digitalere, innovativere und effizientere Justiz vor. Leider konnte die interessierte Öffentlichkeit dieser Vorstellung des Konzeptes nicht folgen. Denn Rot-Rot lehnte einmal mehr ab, den Rechtsausschuss öffentlich tagen zu lassen. Die Begründung der regierungstragenden Fraktionen, man lehne den Antrag auf Herstellung der Öffentlichkeit unter anderem ab, weil man im Hintergrund an einer Änderung der entsprechenden Vorschriften arbeite, überzeugt nicht. Augenscheinlich sind sich die Koalitionspartner in Hinblick darauf, wie viel Transparenz politischen Handelns man zulassen möchte, uneinig."
"Mit dem Konzept des Justizministeriums "Die Justiz 2030" legt das Justizministerium ein Konzept mit sehr viel Visionen und Plänen vor. Ob dies wirklikch der große Wurf ist, wird sich in der Umsetzung zeigen. Bisher ist es Mecklenburg-Vorpommern nicht gelungen, durch die Nutzung von digitalen Angeboten die Justiz effizient und innovativ umzusetzen. Aus der Praxis wird unter anderem beklagt, dass ein digitales Arbeiten für Rechtsbeistände in den Gerichtssälen kaum möglich ist. Hier scheitert es bereits an den notwendigen Steckdosen."
"Das stete Vorlegen von Konzepten, ohne diese auch zeitnah in die Praxis umzusetzen, wird unser Land nicht weiterbringen. Gerade im Bereich der Justiz stehen wir vor der großen Herausforderung der Nachwuchssicherung für die nächsten Jahre. Viel zu sehr wird das Augenmerk auf das Referendariat gesetzt. Es muss auch gelingen, die Assessorinnen und Assessoren im Land zu halten."
"Zu begrüßen ist, dass unser Vorschlag auf Einführung eines E-Examens, der noch im vergangenen Jahr vehement abgelehnt wurde, nun aufgegriffen worden ist."