DOMKE: Dublin III-Fälle direkt zurückweisen oder in zentralen Einrichtungen unterbringen
Zu den aktuellen Äußerungen der CDU-Fraktion bezüglich der Verteilung von Dublin III-Fällen in Mecklenburg-Vorpommern erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag, René Domke, MdL:
"Die CDU hat zwar richtig erkannt, dass Dublin III-Fälle nicht in die Kommunen verteilt werden sollten, sondern zentral untergebracht und rasch zurückgeführt gehören. Das ist aber nicht zu Ende gedacht. Grundsätzlich müssen Flüchtlinge bereits an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden, wenn Deutschland für die Asylverfahren nicht zuständig ist. Genau dafür setzen wir als FDP uns auf Bundesebene ein. Bei denjenigen, die trotzdem illegal nach Deutschland kommen, muss man sich fragen: Warum werden Dublin III-Flüchtlinge überhaupt auf die Länder verteilt? Menschen, die keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben, sollten nicht in den Ländern und Kommunen untergebracht werden, sondern in zentralen Einrichtungen, in denen ihre Verfahren schnell und effizient bearbeitet werden können. So könnten drei bis vier zentrale Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet ausreichen, um Dublin III-Fälle zu verwalten und abzuwickeln."
"Die CDU vergisst auch mal wieder, dass wir aktuell die Folgen jahrelanger Versäumnisse der Großen Koalition unter CDU-Führung erleben. Schon damals hätte man geltendes Recht auch konsequent anwenden müssen. Wenn die damalige Bundesregierung und insbesondere die CDU die nötigen Vorkehrungen getroffen hätten, stünden wir heute nicht vor solch einem immensen Verwaltungs- und Belastungsproblem. Heute nach dem Rechtsstaat zu rufen, den man selbst ausgehöhlt hat, finde ich schon interessant."
"Wir brauchen jetzt ein schnelles und koordiniertes Handeln: Der Bund muss die Verfahren beschleunigen und sicherstellen, dass Verantwortung gerecht verteilt wird. Deutschland kann nicht weiterhin die Hauptlast tragen, und die Länder und Kommunen dürfen mit dieser Herausforderung nicht allein gelassen werden. Es ist Zeit, das Migrationsmanagement grundlegend zu reformieren. Dublin III-Fälle müssen an zentralen Stellen bearbeitet und zurückgeführt werden. Die Menschen, die wirklich schutzbedürftig sind, verdienen ein faires und schnelles Verfahren – aber die, die kein Bleiberecht haben, sollten unser System nicht länger unnötig belasten."