DOMKE: Dieser Entwurf bezeichnend für das kopflose Agieren von Rot-Rot

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Betreuungsorganisationsausführungsgesetzes und weiterer Gesetze zur Anpassung an das Betreuungsrecht des Bundes äußert sich der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke:

"Der Versuch, den vorgelegten und mit Blick auf die finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine deutlich kritisierte Gesetzentwurf heute im Rechtsausschuss zu rechtfertigen, ist bezeichnend für das kopflose Agieren der Landesregierung. Sozial- und Finanzressort versuchten, die Schuld für die aus Sicht des Sozialministeriums selbst erkannte, nicht auskömmliche Finanzierung jeweils auf den anderen zu schieben. Letztlich wurde der Versuch unternommen, die Rechtfertigung in zeitlichen Gründen zu suchen. Die zunächst angemeldete Ansatzhöhe habe keine Aufnahme in den Entwurf zum Doppelhaushalt 2022/2023 finden können, da die bundesgesetzliche Regelung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen habe. Dabei verkennt die Landesregierung, dass das als Grundlage für den Gesetzentwurf dienende Bundesgesetz bereits vor den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen wurde."

„Auch der Hinweis, dass lediglich die angemessene Unterstützung der Betreuungsvereine für die ihnen nach Bundesgesetz übertragenen Querschnittsaufgaben und nicht für die Betreuung an sich betroffen sei, kann nicht überzeugen. Durch die Reform des Vorsorge- und Betreuungsrechts auf Bundesebene wurden gerade diese zusätzlichen Querschnittsaufgaben ausgeweitet.“

„Die Debatte zu dem Gesetzentwurf lässt letztlich nur den Schluss zu, dass die Landesregierung ihre Prioritäten eher für die Einlösung von Wahlversprechen als für die Förderung der Selbstbestimmtheit von Betreuten setzt.“

"Da sich die Landesregierung gegen eine bedarfsgerechte Finanzierung der Querschnittsaufgaben von Betreuungsvereinen sperrt, werden nun die Kommunen stärker belastet. Und wenn die Betreuungsvereine die zusätzlichen Querschnittsaufgaben mangels ausreichender finanzieller Mittel nicht gewährleisten können, werden die Betreuungsbehörden stärker belastet. Das kann und sollte nicht in unser aller Interesse sein. Vor allem steht es im eklatanten Widerspruch zur bundesgesetzlich vorgeschriebenen bedarfsgerechten Finanzierung, die andere Bundesländer offenbar mit einer besseren Herangehensweise abzubilden vermögen."