DOMKE: Die Landesregierung verkennt die Bedeutung der Betreuungsvereine
Zu der heute durch den Landtag beschlossenen Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, René Domke:
"Die Fraktionen von SPD und Die LINKE haben heute bewiesen, was wir seit langem vermutet haben: Die wichtigen Aufgaben der Betreuungsvereine sind ihr offensichtlich egal. Wir können nur hoffen, dass die Einsicht darüber nicht erst dann kommt, wenn man selbst oder Angehörige in die Situation einer Betreuung kommen. Eine Wertschätzung für die Betreuerinnen und Betreuer im Land ist nicht mit einem Dank im Plenum ausgedrückt. Worten müssen auch Taten folgen."
"Gemäß der bundesgesetzlichen Neuregelung haben anerkannte Betreuungsvereine einen Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln. Der im Haushalt vorgesehene Festbetrag von 200.000 Euro wird dafür bei weitem nicht ausreichen. 200.000 Euro pro Haushaltsjahr für 26 anerkannte Betreuungsvereine? Das sind rund 7.692,30 Euro pro Jahr pro Betreuungsverein. Damit können die Betreuungsvereine die ihnen zugewiesenen Querschnittsaufgaben nicht mehr wahrnehmen. Das hatte selbst das zuständige Ministerium im Rahmen der Ausschussberatung eingeräumt. Zeit für einen Änderungsantrag in den Haushaltsberatungen wäre gewesen - doch die Einsicht blieb aus. Kein anderes Bundesland agiert mit derart geringen Geldern. Das ist ein Armutszeugnis für Mecklenburg-Vorpommern."
"Wenn das Betreuungsrecht des Bundes eine bedarfsgerechte Finanzierung vorsieht, kann das Land nicht einfach eine bedarfsunabhängige Festschreibung vornehmen. Oder gibt die Maßgabe des Haushalts nun den Bedarf vor? Ist die Maßgabe des Haushalts die Obergrenze? Als FREIE DEMOKRATEN ist für uns klar, dass der Bedarf den Haushaltsansatz vorgeben muss und nicht umgekehrt. Deshalb haben wir als FDP-Fraktion heute einen Änderungsantrag eingereicht. Damit die anerkannten Betreuungsvereine auch die ihnen zugewiesenen Querschnittsaufgaben erfüllen können, hätte dringend finanzieller Nachbesserungsbedarf bestanden. Doch wie erwartet wurde unser Änderungsantrag zur Anhebung des Unterstützungsbetrages heute abgelehnt. Die Landesregierung zeigt weiterhin keine Einsicht und lässt die Betreuungsvereine und letztlich die Kommunen ab 1. Januar 2023 im Regen stehen."