DOMKE: Die Frage bleibt, warum das Verfahren zu Kamingate so schnell eingestellt wurde

Zum Untersuchungsausschuss zur umstrittenen Klimastiftung MV, in dem heute zwei Staatsanwälte ausgesagt haben, die das Strafverfahren gegen die Finanzbeamtin führten, welche die Steuererklärungen der Stiftung verbrannt hatte, erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion, René Domke, MdL

"Nach der Zeugenvernehmung der seinerzeit zuständigen Vertreter der Staatsanwaltschaft Stralsund zum Kamingate der vernichteten Schenkungsteuererklärungen bleiben Fragen offen. Die Staatsanwaltschaft führte aus, warum das Verfahren gegen die Beschuldigte gegen Geldauflage eingestellt wurde. Für mich stellt sich nach wie vor die Frage, warum nicht weitere Tatbestände geprüft wurden. Wenn Steuererklärungen nicht im eigenen Kamin der Beschuldigten verbrannt wurden, sondern bei Dritten, drängt sich mir die Frage auf, ob darüber vor Ort gesprochen wurde oder die Unterlagen gar anderen zugänglich waren. Dies würde durchaus den Tatbestand der Verletzung des Steuergeheimnisses erfüllen. Auch eine Mittäterschaft drängt sich bei allgemeiner Lebensbetrachtung auf. Hierfür sah die Staatsanwältin keine Indizien. Die Lebenswirklichkeit vieler Menschen sieht aber eher so aus, dass man nicht einfach ohne Worte und Begründung Unterlagen in einen fremden Kamin werfen kann."

"Auch ist nicht geprüft worden, ob es bei der Verbrennung der Unterlagen mögliche Mittäter gab. Dies scheint mir nicht völlig abwegig, wenn sich das ganze in einem anderen Haushalt abspielt. Bis heute ist nicht geklärt, wie viele Unterlagen verbrannt wurden. Außer dem inzwischen viel bemühten 1 cm zwischen Daumen und Zeigefinger der Beschuldigten weiß eigentlich niemand etwas. Es war der Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens auch nicht wichtig, da diese sich fast ausschließlich auf das geständige Schreiben der Beschuldigten stützte und Tatzeitpunkt und Tatort nicht näher hinterfragte. Eine politische Einflussnahme schlossen die Zeugen aus. Dass ein gewisser öffentlicher Druck in einem von der Staatsanwaltschaft selbst als High-Level benannten Verfahren vorhanden war, liegt wohl auf der Hand."

"Die Aufklärung im Wege einer mündlichen Verhandlung stand von Anfang an nicht im Raum. Vielmehr kam unmittelbar der Vorschlag, das Verfahren zügig gegen Auflagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuschließen. Intern wurde das Verfahren als "High Level" Verfahren geführt. Dies hätte der Einstellung ohne öffentliche Verhandlung entgegengestanden."