DOMKE: Derzeit geltendes Gesetz wird Ziel des Glücksspielstaatsvertrages nicht gerecht
Zum Gesetzentwurf der Fraktionen FDP und CDU zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertragsgesetzes 2021 äußert sich der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, René Domke:
"Die Reglementierung von Glücksspiel sollte unter anderem dem Schutz vor den Auswirkungen von Glücksspielsucht dienen und unerlaubtem, unkontrollierbarem Spiel entgegenwirken. Das derzeit geltende Gesetz wird dem Ziel des Glücksspielstaatsvertrages nicht gerecht. Stattdessen führt das Mindestabstandsgebot von Spielhallen untereinander und von Spielhallen zu Schulen vor allem zur Schließung etablierter Bestandsspielhallen, die zertifiziert sind, die Beauflagungen umsetzen, die bereit sind, Spielsucht durch präventive Maßnahmen einzudämmen und an Lösungen mitzuwirken. Eine Schließung der Betriebe des regulierten und kontrollierten Glücksspiels führt zum Abbau von Beschäftigung von geschultem und sensibilisiertem Personal und auch zu einem Abwandern der Verbraucher in den nicht kontrollierbaren Schwarzmarktbereich. Denn da, wo es eine Nachfrage gibt, wird auch ein Angebot entstehen, und zwar im Bereich des illegalen Glücksspiels."
"Mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von FDP und CDU wollen wir deshalb unter anderem die Regelungen zu den einzuhaltenden Mindestabständen zwischen Spielhallen und von Spielhallen zu Schulen ändern. Kindern und Jugendlichen ist der Zugang zur Spielhalle sowieso verwehrt, egal ob die Spielhalle 500 Meter oder 501 Meter von der Schule entfernt liegt. Es ist wohl ebenso absurd zu erwarten, dass die Gefahr der Spielsucht nach 501 Metern sinkt, wenn man jederzeit und von jedem Ort aus unreguliert und illegal online oder im Verborgenen dem Glücksspiel nachgehen kann. Es ist keine Frage von Entfernungsmetern, sondern eine Frage von Aufklärung und Prävention."
"Ein weiter wesentlicher Aspekt für die Einbringung unseres Vorschlages sind die gravierenden Auswirkungen der Reglementierungen auf die Branche. Schätzungen besagen, dass in Mecklenburg-Vorpommern ca. 60 Prozent der bestehenden Spielhallen von einer Schließung betroffen wären. Diese Entwicklungen würden auch ernsthafte Probleme für die Kommunen mit sich bringen. Die Stadt Rostock hat vor der Coronapandemie über 2,3 Millionen Euro jährlich über die Spiel- und Vergnügungssteuer eingenommen. Es kann sich jeder denken, wie die Einnahmen sein werden, wenn nur 2 von 24 Spielhallen in Rostock bestehen bleiben. Wenn plötzlich Steuereinnahmen in Millionenhöhe wegbrechen, kann das von keiner Kommune einfach so ersetzt werden."
"Über die von uns und der CDU eingebrachte erneute Änderung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes M-V können wir eine konkrete Lösung der verfahrenen Situation herbeiführen. Andere Bundesländer haben in ihren Ausführungsgesetzen Qualitätskriterien eingezogen, welche Abstandsregelungen ergänzen oder sogar ersetzen. Das sollte auch in Mecklenburg-Vorpommern geprüft werden.“