DOMKE: Das Land kommt mit ihrem Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz viel zu spät

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, der heute im Innenausschuss erstmalig beraten wurde, erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, René Domke, MdL:

"Die Landesregierung stellt sich den gesellschaftlichen Realitäten wieder einmal viel zu spät, hat die Kommunen mit diesen Herausforderungen lange alleine gelassen und will jetzt schnell per Gesetz die Beschäftigung und Repräsentanz von Migranten in der Landesverwaltung stärken, um sich einen modernen und progressiven Anstrich zu geben. Auch wenn M-V lange keines der Hauptzielländer für Migration war, hat sich das in den letzten Jahres deutlich verändert. Es ist also nachzuvollziehen, warum sich in den Kommunen mehr und mehr Fragen der Integration und der Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte stellen. Die Landesregierung muss sich hier aber auch unangenehme Fragen gefallen lassen."

"Was hat der Landesintegrationsbeirat bisher eigentlich beraten oder auf den Weg gebracht? Wie soll die Partizipation auf kommunaler Ebene praktisch erfolgen? Wir haben riesige Flächenlandkreise in Mecklenburg-Vorpommern. Da ist nicht nur die sprachliche Barriere eine Hürde, sondern auch die tatsächliche Ermöglichung von Teilhabe. Und wie soll vor allem eine gleichberechtigte Teilhabe geregelt werden, wenn die Struktur innerhalb der Gruppe der Menschen mit Einwanderungsgeschichte sich ständig verändert, beispielsweise durch Flucht vor Krieg. Umgekehrt fallen auch Menschen unter diese Regelung, die einen ganz anderen Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe haben, weil Deutsch ihre Muttersprache ist, sie über ein hohes Einkommen verfügen und ganz andere Bedarfe haben."

"Das Gesetz bleibt eine Erklärung schuldig, wie hier eine Ausgewogenheit hergestellt werden kann. Die FDP kritisiert zudem, dass von der Landesregierung im Gesetz noch nicht einmal mitgedacht wurde, dass es Abwehrstrategien geben muss, damit solche Beiräte nicht von verfassungsfeindlichen Strukturen wie beispielsweise Islamisten unterwandert werden können."

"Alles in allem ein unbefriedigender Entwurf, der uns heute im Innenausschuss bei der Erstberatung präsentiert wurde. Auch im Sozial- und Wirtschaftsausschuss hat der Gesetzentwurf mehr Fragen aufgeworfen als Antworten geliefert. In der öffentlichen Anhörung am 10. Januar 2024 werden wir noch einmal mit aller Deutlichkeit auf die Klärung dieser offenen Fragen dringen."